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Abmahnung von Konkurrenz
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lilienflitz
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Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 18:56    Titel: Abmahnung von Konkurrenz Antworten mit Zitat

Partei A verkauft ein Produkt im Internetauktionshaus aus einer bestimmten Sparte.
Partei B kopiert das Produkt, ändert es jedoch soweit ab das kein Urheberrecht geltend zu machen ist.
Partei B übersieht bei dieser "dreisten Sauerei" jedoch die gewerblichen Formalia. Partei A und Partei B sind gewerbetreibend, Partei A hält sich an die geltenden Anzeigerichtlinien Partei B hat lediglich Namen und Adresse im Angebot stehen jedoch weder Steuernummer noch sitz des Finanzamtes noch Telefonnummer.

Partei A will Partei B jetzt richtig, richtig saftig abmahnen, eben wegen dieses Formalia Verstoßes. Wie kann A es für B am teuersten werden lassen? Und wie kann A das meiste an Aufwandsentschädigung für sich herausbekommen?
Hat A auch Anspruch auf Vergütung der Marktschäden die ihr durch B entstanden?

Lieber Gruß,
T. Brinker
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Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele zu haben und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen. (Goethe)
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Partei B kopiert das Produkt, ändert es jedoch soweit ab das kein Urheberrecht geltend zu machen ist.

Urherberrechte gibt es nur für Werke, nicht für sonstige Produkte wie Autoreifen. Dazu bedarf es einer gewissen http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe .

Eine freie Bearbeitung ist dann aber immer noch erlaubt:
Zitat:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

Saftig bluten lassen wegen eines legalen Verfahrens?
lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Partei A will Partei B jetzt richtig, richtig saftig abmahnen, eben wegen dieses Formalia Verstoßes. Wie kann A es für B am teuersten werden lassen? Und wie kann A das meiste an Aufwandsentschädigung für sich herausbekommen?

Wäre es da nicht einfacher, den Konkurrenten gleich in Beton zu gießen, um ihn dann zu versenken?
Zitat:
Hat A auch Anspruch auf Vergütung der Marktschäden die ihr durch B entstanden?

Wegen einer fehlenden Telefonnummer?

Ich weiß nicht so recht. Gruß aus Berlin, Gerd
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lilienflitz
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Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 21:21    Titel: . Antworten mit Zitat

Und Steuernummer und sitz des zust. Finanzamtes Winken
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Geht's da um sowas wie Impressumsangaben?

Die Steuernummer hat darin nichts zu suchen.
Wenn, dann z.B. die Umsatzsteuer-ID (für den Handel im EU-Binnenverkehr), sofern man sowas hat. Man muss aber nicht zwingend eine haben.

Und wieso bitte sollte jemand sein Finanzamt angeben müssen und welchen Sinn hätte das? Geschockt
Das zuständige FA ergibt sich - falls es jemand aus welchem Grund auch immer interessiert - i.d.R. ja sowieso aus der Adresse.

Oder sind damit - wenn auch ganz andere Baustelle aber eventuell wurd's ja verwechselt - z.B. Handelsregistereintragungen gemeint?
Nicht jeder muss ins Handelsregister eingetragen sein, die meisten Einzelunternehmer z.B. nicht.
Wenn man also nicht eingetragen ist, kann man logischerweise keine Eintragung angeben - welche auch...

Vielleicht erstmal zur "allgemeinen Information" die Allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG nachlesen.
Demnach reichen z.B. für einen Einzelunternehmer die beschriebenen Angaben ggf. durchaus. Über die Telefonnummer wird noch bzw. immer mal wieder gestritten und es gibt meines Wissens unterschiedliche Urteile dazu (-> selber suchen). Wär mir als Abmahngrund insofern zu riskant, denn möglicherweise bliebe ich dann auf den angestrebten "richtig richtig saftigen Abmahnkosten" sitzen und müsste die selber bezahlen. Cool

Gruß
Rena

PS: Wollten Sie nicht Patentanwalt werden? Sieht mir eher nach ner angestrebten Karriere als "Abmahnanwalt" aus. Vorsicht, denen geht es manchmal ganz schlecht. Winken
Nur als Spaß gemeint, versteht sich - nicht böse sein. Auf den Arm nehmen


Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 20.10.08, 23:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 23:15    Titel: Re: Abmahnung von Konkurrenz Antworten mit Zitat

lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Partei A hält sich an die geltenden Anzeigerichtlinien Partei B hat lediglich Namen und Adresse im Angebot stehen jedoch weder Steuernummer noch sitz des Finanzamtes noch Telefonnummer.
Wo hat A denn die Pflicht zur Veröffentlichung solcher Angaben in Angeboten bei einer Internetauktion gefunden?

Im übrigen scheint A ja ein richtig erfolgreicher und netter Zeitgenosse zu sein, der von seinen Produkten und seinen verkäuferischen Fähigkeiten so wenig überzeugt ist, daß er versuchen muß, Konkurrenz auf anderem Weg in Schach zu halten. Dieser Versuch könnte allerdings ganz gewaltig in die Hose gehen - natürlich um so mehr, falls A rein zufällig doch irgendwie was mit dem TE zu tun hat, der freundlicherweise seinen Namen kund und zu wissen getan hat.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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lilienflitz
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Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 14:32    Titel: ... Antworten mit Zitat

was heisst TE?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind sie, der ThreadErsteller.
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lilienflitz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 21:52    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hallo,
B hat nun auch noch zu allem überfluss bei A einen Kauf getätigt.
A fürchtet nun eine Negativbewertung (einfach um Konkurrenz auszuschalten oder zu schwächen) und davor, dass B auch wie bei der Beschreibung das Produkt leicht abändert und als eigenes geistiges Eigentum weiterverkauft.
Was kann A jetzt tun?
Muss A den Artikel liefern?
Wie kann A verhindern das B wieder die Idee klaut bzw leicht abändert und weiterverkauft?
Danke
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ideen kann man nicht schuetzen und das ist auch gut so!
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 09:53    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Was kann A jetzt tun?

Kann es sein, dass Sie etwas überängstlich sind?
Es ist, insbesondere im Handel, gängige Praxis, dass man sich von Zeit zu Zeit die Läden, Waren, Preise, Präsentation etc. pp. der Mitbewerber ansieht. Im stationären Handel macht man den sogenannten "C-Gang", im Onlinehandel sieht man sich eben die Internetpräsenzen der Mitbewerber an und bestellt vermutlich hin und wieder etwas Geschockt
Völlig normal.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 11:16    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Muss A den Artikel liefern?


Ja.

lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Wie kann A verhindern das B wieder die Idee klaut bzw leicht abändert und weiterverkauft?


A könnte seine Ideen in Zukunft bei sich im Keller einschließen und nie wieder auf dem freien Markt tätig sein. Dann sind seine Ideen nur noch von Einbrechern bedroht.
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TFeil
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Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine kleine Anmerkung am Rande, die Frage mit der Telefonnummer im Impressum erscheint mir durch den EuGH geklärt:

http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/532-EuGH-Az-C-29807-Telefonnumer-im-Impressum.html

Freundlichst
TFeil
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www.shopanwalt.de
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DefPimp
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Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 07:18    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
lilienflitz hat folgendes geschrieben::
Muss A den Artikel liefern?


Ja.


Normalerweise nicht.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit entscheidet A, mit wem und zu welchen Bedingungen er Verträge abschließt. Das Angebot in einem Internet sehe ich als invitatio ad offerendum.

Es wird allerdings so sein, dass A mit der Verweigerung gegen die AGB des Auktionshauses verstößt und sich daraus Konsequenzen für A ergeben. Welche das sind, ist wohl in den AGB des Internetauktionshauses nachzulesen.

Mfg DefPimp
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Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 11:50    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

DefPimp hat folgendes geschrieben::
Normalerweise nicht.


Normalerweise doch.

DefPimp hat folgendes geschrieben::
Im Rahmen der Vertragsfreiheit entscheidet A, mit wem und zu welchen Bedingungen er Verträge abschließt.


Korrekt. A entscheidet aber nicht im Rahmen der Vertragsfreiheit, wem gegenüber er einen abgeschlossenen Vertrag auch zu erfüllen gedenkt.

DefPimp hat folgendes geschrieben::
Das Angebot in einem Internet


Gibt es mehr als eines?

DefPimp hat folgendes geschrieben::
sehe ich als invitatio ad offerendum.


Der BGH aber nicht, jedenfalls nicht bei sogen. "Online-Auktionen". Und im Zweifel halte ich die Meinung des BGH für maßgeblicher. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DefPimp
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Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 19:15    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::


DefPimp hat folgendes geschrieben::
Das Angebot in einem Internet


Gibt es mehr als eines?

DefPimp hat folgendes geschrieben::
sehe ich als invitatio ad offerendum.


Der BGH aber nicht, jedenfalls nicht bei sogen. "Online-Auktionen". Und im Zweifel halte ich die Meinung des BGH für maßgeblicher. Cool


Mein Gott, ich meinte Internetauktionshaus, dass konnten Sie sich doch wohl denken, oder wie?

Und für die zweite Behauptung hätte ich gern mal die Quelle.

Mfg DefPimp
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