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Verfasst am: 30.12.08, 10:43 Titel: Wenn das Büro zum Zoo wird
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir hier mal jemand eine Meinung zu folgendem Sachverhalt geben könnte:
Eine Person A (Hauptmieter) mietet eine Büroeinheit für kreatives arbeiten und will eine Bürogemeinschaft und inseriert das auch so, worauf sich 2 Untermieter finden die Büroräume mieten. Mietvertrag ist nur ein 3 Zeiler, da laut Aussage des Hauptmieter BGB gilt.
Person A bunkert nun die Tiere aus seinen Tierrettungs-Aktionen im Büro.
Das Problem das sich nun stellt ist, dass die Person A denkt er ist Hauptmieter und die Narrenfreiheit hat. Somit werden einige der Tiere im Büro eingelagert, so dass es stinkt und besonders die Vögel tierisch laut kreischen. Somit ist es Person A und B nicht mehr möglich ruhig und kreativ zu arbeiten.
Frage: Mal abgesehen davon das Tiere nicht in Büroräume gehören und das Person B und C sich um Ärger aus dem Weg zu gehen neue Räume suchen werden, würde mich dennoch interessieren, wie es rechtlich aussieht in so einem Fall?
Muss man Tiere die laut sind in der Bürogemeinschaft dulden? Gibt es da rechtliche Mittel das zu unterbinden? Normales ruhiges reden mit dem Hautpmieter hilf leider nicht, da kommen nur primitive Antworten.
Verfasst am: 30.12.08, 11:06 Titel: Re: Wenn das Büro zum Zoo wird
Raid hat folgendes geschrieben::
Eine Person A (Hauptmieter) mietet ....
.. dass die Person A denkt er ist Hauptmieter ...
Ja und isser das nicht?
Wer mietet, wer ist Untermieter, wer bunkert die Tiere und wen stört der Vogellärm?
Wenn ich Untermieter bei einem Vogelhändler werde, muss ich schon mit Vogellärm rechnen. Was allerdings eine Büro-Kreativgemeinschaft mit "Tierheim" zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.
Haben die Unermieter eigene Büroräume oder alle zusammen ein Großraumbüro?
Person A ist Hauptmieter und denkt das nicht nur, wenn er B und C deren Räume untervermietet hat. Person A als Hauptmieter darf durchaus Tiere in seinen Räumen halten, wenn die Räumlichkeiten ihm gehören und oder sein Mietvertrag mit einer eventuellen weiteren Person, wiederum nichts anderes vorsieht. Allerdings sind diese Tiere artgerecht zu halten. 260 Sittiche in einem 20 Quadratmeterraum z. B. sind nicht mehr "unbedingt" als artgerechte Haltung anzusehen.
Verfasst am: 30.12.08, 11:15 Titel: Re: Wenn das Büro zum Zoo wird
Raid hat folgendes geschrieben::
Muss man Tiere die laut sind in der Bürogemeinschaft dulden? Gibt es da rechtliche Mittel das zu unterbinden?
Grundsätzlich hat der Mieter nicht über Tun oder Unterlassen des Vermieters zu befinden.
Der Vermieter ist zur Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand verpflichtet. Es wäre zunächst festzustellen, ob der vertragsgemäße Zustand trotz Tierhaltung gegeben ist oder ob die Mietsache durch die Tierhaltung einen Mangel hat. Dazu wird man die Umstände des Einzelfalls kennen müssen. Was wird unter der Bürogemeinschaft verstanden? Handelt es sich z.B. um einen einzigen Raum, der von Vermieter und Mieter gemeinsam genutzt wird oder hat jeder (analog zu einer Wohngemeinschaft) einen eigenen Büroraum in Verbindung mit einer gemeinschaftlichen Nutzung von z.B. Flur, WC und Küche? War die Tätigkeit des Vermieters bekannt und werden die Tiere vielleicht nur in einem ausschließlich vom Vermieter genutzten Raum gehalten?
Eine verbindliche Antwort wird nur das zuständige Gericht durch rechtskräftiges Urteil geben können.
Wie wäre es denn mit einer Kündigung? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
... wie ich schon oben geschrieben habe, kommt die Kündigung auch um Streit aus dem Weg zu gehen. Mich hat eben nur aus Neugierde mal die rechtliche Seite interessiert ...
Jeder hat seinen eigenen Raum, gemeinsam genutzt wird WC und Küche. Alle Büroräume sind durch einen Flur verbunden, in dem paar Tiere im Käfig stehen.
Der Ratschlag, einfach die Türe zu schließen wird zwar befolgt, aber ist nutzlos bei solchen dünnen Holztüren.
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