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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 02.12.08, 16:54 Titel: |
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Nörgler hat folgendes geschrieben:: | D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | das ist der, der ein solchen Titel in seinem Pass hat. |
Der auch. Und der, der Freizügigkeit nach FreizügkG/EU in Anspruch nehmen kann. Das klebt eben nict im Pass. |
Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt |
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Blaise FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 275
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Verfasst am: 02.12.08, 18:39 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | Nörgler hat folgendes geschrieben:: | D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | das ist der, der ein solchen Titel in seinem Pass hat. |
Der auch. Und der, der Freizügigkeit nach FreizügkG/EU in Anspruch nehmen kann. Das klebt eben nict im Pass. |
Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt |
So? Welcher "Zettel" soll das den sein - und die Quelle Ihres Wissens sollten Sie nicht schon wieder geheim halten... _________________ Blaise
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain) |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 02.12.08, 18:50 Titel: |
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Quelle (kann eigentlich nur sein): das Freizügigigeitsgesetz EU |
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Nörgler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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Verfasst am: 04.12.08, 10:37 Titel: |
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Blaise hat folgendes geschrieben:: | So? Welcher "Zettel" soll das den sein - und die Quelle Ihres Wissens sollten Sie nicht schon wieder geheim halten... |
Damit ist vermutlich die Freizügigkeitsbescheinigung gemeint. _________________ Nomen est Omen |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 04.12.08, 10:54 Titel: |
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Was fuer ein Zettel soll das sein? Ich kenne eine ganze Reihe Leute, die die Freizuegigkeit in der EU seit Jahren nutzen, Zettel nach irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste) hat allerdings keiner von uns. |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 04.12.08, 10:55 Titel: |
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Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | Was fuer ein Zettel soll das sein? Ich kenne eine ganze Reihe Leute, die die Freizuegigkeit in der EU seit Jahren nutzen, Zettel nach irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste) hat allerdings keiner von uns. |
Ach so, welches Gesetz soll das denn sein: Freizügigigeitsgesetz EU? |
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Der Jimi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 302
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Verfasst am: 04.12.08, 11:03 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt |
"Irgend so nen Zettel" benötigt kein Mensch.
Die Freizügigkeitsbescheinigung hat lediglich deklaratorischen Charakter.
Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | nach irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste |
Ist doch umgesetzt.... FreizügG/EU:
http://bundesrecht.juris.de/freiz_gg_eu_2004/index.html |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 04.12.08, 16:54 Titel: |
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Der Jimi hat folgendes geschrieben:: | D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt |
"Irgend so nen Zettel" benötigt kein Mensch.
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JEDER DER SICH LÄNGER ALS 3 MONATE IN IN EINEM ANDEREN MITGLEIDSTAAT AUFHÄLT.
Zitat: | Was fuer ein Zettel soll das sein? Ich kenne eine ganze Reihe Leute, die die Freizuegigkeit in der EU seit Jahren nutzen,... hat allerdings keiner von uns. |
Deswegen ist es jedoch noch lange nicht richtig.
Zitat: | hat lediglich deklaratorischen Charakter. |
Richtig - trotzdem muss man ihn haben.
Quelle (kann eigentlich nur sein): das Freizügigigeitsgesetz EU
Zitat: | irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste) |
jein. Dazu nochmal EU Verordnungen und deren Wirksamkeit nach Fristablauf nacharbeiten.
Egal - is eh umgesetzt. Obwohl Lücken im Verständnis der EU- Rechtsgebung erkennbar beim Schreiber (s.O.) erkennbar scheinen. |
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Der Jimi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 302
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Verfasst am: 04.12.08, 18:27 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
Richtig - trotzdem muss man ihn haben.
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Das Recht auf Freizügigkeit ergibt sich direkt aus dem FreizügG/EU. Die Pflicht, einen Zettel mit sich herumzutragen, gibt es nicht. Die FZB wird von Amts wegen ausgestellt.
Was deklaratorisch bedeutet, wissen Sie?
Bitte nennen Sie mir doch mal eine Quelle, aus der sich ergibt, dass jemand eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen muss. Die werden Sie nicht finden...
J. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 05.12.08, 08:49 Titel: |
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guck ins freizügigkeitgesetz rein. da steht 3 Monate. für länger muss die Bescheinigung ausgesetellt werden |
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zur Wieden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 761
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Verfasst am: 05.12.08, 09:28 Titel: |
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Sofern sich Ihre Aussage auf § 5 Abs. 3 bezieht, ist hier lediglich der Nachweis zu erbringen, dass der Aufenthalt tatsächlich fortbesteht.
Code: | § 5 Bescheinigung über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
(3) Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. |
Die Freizügigkeitsbescheinigung wird ohnehin von der zuständigen Ausländerbehörde bei Vorsprache des Ausländers ausgestellt. Sofern im Einzelfall andere Regelungen über die Verfahrensweise bestehen, ist damit keinesfalls das Recht auf Freizügigkeit in Frage gestellt.
Code: | § 5 (1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 05.12.08, 09:42 Titel: |
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Zitat: | ...2 (5)Freizüg.EU ... Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. |
weitere Quellen:
RL 2004/38/EG
Art 4-9 RL 68/360/EG
EuGH, U.v. 30.05,1991 - Rs. C-68/89 |
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Der Jimi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 302
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Verfasst am: 05.12.08, 10:33 Titel: |
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Das ist doch hanebüchen....
es gibt keine Pflicht, eine Freizügigkeitsbescheinigung zu besitzen.
Sicherlich gibt es die Verpflichtung, auf Aufforderung nachzuweisen, dass Freizügigkeitsrechte bestehen, aber der "Zettel" ist absolut wertlos.
Zitat: | guck ins freizügigkeitgesetz rein. da steht 3 Monate. für länger muss die Bescheinigung ausgesetellt werden |
Ich habe im gesamten FreizügG/EU keine Regelung gefunden, dass es eine Pflicht gibt, diese Bescheinigung zu besitzen.
Belassen wir es dabei. Ich muss ständig an Eulen und Athen denken, weiss der Geier warum. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 05.12.08, 10:36 Titel: |
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Zitat: |
Ich habe im gesamten FreizügG/EU keine Regelung gefunden, dass es eine Pflicht gibt, diese Bescheinigung zu besitzen. |
du guckst falsch
dort steht für bis 3 Monate brauchst du nix. Was heißt das für über 3 Monate ? |
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Der Jimi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 302
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Verfasst am: 05.12.08, 10:41 Titel: |
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Du meinst § 2 (5) FreizügG/EU?
Das bedeutet nur, dass für Aufenthalte bis zu drei Monate nicht explizit nachgewiesen werden brauch, dass Freizügigkeitsrechte bestehen.
Für darüber hinausgehende Aufenthalte - zum Beispiel nach § 4 - ist KV-Schutz nachzuweisen.
Bis zu drei Monate "Brauchst Du nix" - und zwar nachweisen.
Ich wiederhole mich: die Pflicht, eine FZB zu besitzen, gibt es in keinster Form.
J. |
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