Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausl
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anspruch auf Deutsche Staatsangehörigkeit - Neugeborene ausl
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nörgler hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
das ist der, der ein solchen Titel in seinem Pass hat.


Der auch. Und der, der Freizügigkeit nach FreizügkG/EU in Anspruch nehmen kann. Das klebt eben nict im Pass.



Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Nörgler hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
das ist der, der ein solchen Titel in seinem Pass hat.

Der auch. Und der, der Freizügigkeit nach FreizügkG/EU in Anspruch nehmen kann. Das klebt eben nict im Pass.

Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt


So? Welcher "Zettel" soll das den sein - und die Quelle Ihres Wissens sollten Sie nicht schon wieder geheim halten...
_________________
Blaise


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Quelle (kann eigentlich nur sein): das Freizügigigeitsgesetz EU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Blaise hat folgendes geschrieben::
So? Welcher "Zettel" soll das den sein - und die Quelle Ihres Wissens sollten Sie nicht schon wieder geheim halten...


Damit ist vermutlich die Freizügigkeitsbescheinigung gemeint.
_________________
Nomen est Omen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was fuer ein Zettel soll das sein? Ich kenne eine ganze Reihe Leute, die die Freizuegigkeit in der EU seit Jahren nutzen, Zettel nach irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste) hat allerdings keiner von uns.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Was fuer ein Zettel soll das sein? Ich kenne eine ganze Reihe Leute, die die Freizuegigkeit in der EU seit Jahren nutzen, Zettel nach irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste) hat allerdings keiner von uns.


Ach so, welches Gesetz soll das denn sein: Freizügigigeitsgesetz EU?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::

Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt


"Irgend so nen Zettel" benötigt kein Mensch.

Die Freizügigkeitsbescheinigung hat lediglich deklaratorischen Charakter.



Dummerchen hat folgendes geschrieben::
nach irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste


Ist doch umgesetzt.... FreizügG/EU:

http://bundesrecht.juris.de/freiz_gg_eu_2004/index.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Jimi hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::

Jein.... bei längerfristigem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) benötigt er schon irgend so nen "Zettel" - den es aber als EU Bürger gibt


"Irgend so nen Zettel" benötigt kein Mensch.



JEDER DER SICH LÄNGER ALS 3 MONATE IN IN EINEM ANDEREN MITGLEIDSTAAT AUFHÄLT.



Zitat:
Was fuer ein Zettel soll das sein? Ich kenne eine ganze Reihe Leute, die die Freizuegigkeit in der EU seit Jahren nutzen,... hat allerdings keiner von uns.


Deswegen ist es jedoch noch lange nicht richtig.



Zitat:
hat lediglich deklaratorischen Charakter.


Richtig - trotzdem muss man ihn haben.



Quelle (kann eigentlich nur sein): das Freizügigigeitsgesetz EU




Zitat:
irgendeinem EU Gesetz (das wohl keine direkte Wirksamkeit in einem Staat haette, sondern zunaechst in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden muesste)


jein. Dazu nochmal EU Verordnungen und deren Wirksamkeit nach Fristablauf nacharbeiten.

Egal - is eh umgesetzt. Obwohl Lücken im Verständnis der EU- Rechtsgebung erkennbar beim Schreiber (s.O.) erkennbar scheinen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::

Richtig - trotzdem muss man ihn haben.


Das Recht auf Freizügigkeit ergibt sich direkt aus dem FreizügG/EU. Die Pflicht, einen Zettel mit sich herumzutragen, gibt es nicht. Die FZB wird von Amts wegen ausgestellt.

Was deklaratorisch bedeutet, wissen Sie?

Bitte nennen Sie mir doch mal eine Quelle, aus der sich ergibt, dass jemand eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen muss. Die werden Sie nicht finden...

J.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

guck ins freizügigkeitgesetz rein. da steht 3 Monate. für länger muss die Bescheinigung ausgesetellt werden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern sich Ihre Aussage auf § 5 Abs. 3 bezieht, ist hier lediglich der Nachweis zu erbringen, dass der Aufenthalt tatsächlich fortbesteht.

Code:
§ 5 Bescheinigung über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
(3) Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden.



Die Freizügigkeitsbescheinigung wird ohnehin von der zuständigen Ausländerbehörde bei Vorsprache des Ausländers ausgestellt. Sofern im Einzelfall andere Regelungen über die Verfahrensweise bestehen, ist damit keinesfalls das Recht auf Freizügigkeit in Frage gestellt.

Code:
§ 5 (1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...2 (5)Freizüg.EU ... Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend.


weitere Quellen:

RL 2004/38/EG
Art 4-9 RL 68/360/EG

EuGH, U.v. 30.05,1991 - Rs. C-68/89
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch hanebüchen....

es gibt keine Pflicht, eine Freizügigkeitsbescheinigung zu besitzen.

Sicherlich gibt es die Verpflichtung, auf Aufforderung nachzuweisen, dass Freizügigkeitsrechte bestehen, aber der "Zettel" ist absolut wertlos.


Zitat:
guck ins freizügigkeitgesetz rein. da steht 3 Monate. für länger muss die Bescheinigung ausgesetellt werden


Ich habe im gesamten FreizügG/EU keine Regelung gefunden, dass es eine Pflicht gibt, diese Bescheinigung zu besitzen.

Belassen wir es dabei. Ich muss ständig an Eulen und Athen denken, weiss der Geier warum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich habe im gesamten FreizügG/EU keine Regelung gefunden, dass es eine Pflicht gibt, diese Bescheinigung zu besitzen.



du guckst falsch Ausrufezeichen

dort steht für bis 3 Monate brauchst du nix. Was heißt das für über 3 Monate ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Du meinst § 2 (5) FreizügG/EU?

Das bedeutet nur, dass für Aufenthalte bis zu drei Monate nicht explizit nachgewiesen werden brauch, dass Freizügigkeitsrechte bestehen.

Für darüber hinausgehende Aufenthalte - zum Beispiel nach § 4 - ist KV-Schutz nachzuweisen.

Bis zu drei Monate "Brauchst Du nix" - und zwar nachweisen.

Ich wiederhole mich: die Pflicht, eine FZB zu besitzen, gibt es in keinster Form.

J.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.