Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Bauherr B möchte auf einem erworbenen Grundstück in Zukunft ein Haus bauen.
B hat bereits eine Baugenehmigung der Stadt S.
B weis zwar noch nicht, wann er im kommenden Jahr mit den Bau beginnen kann, aber er möchte das Grundstück schon vorab Freiräumen und beauftragt mit Wissen des Architekten A eine Firma alle Büsche, Sträucher und Bäumchen zu entfernen. Das Grundstück ist jetzt eine ebene Fläche mit Mutterboden.
Nun beanstandet S, dass dies bereits der Beginn der Bauvorhabens ist und dieser hätte angezeigt (Baubeginnanzeige) und auch die Nachbarn hätte informiert werden müssen.
B steht nun auf dem Standpunkt, dass hier noch nicht von einem Baubeginn die Rede sein kann, sondern lediglich Büsche, Sträucher und Bäumchen entfernt wurden.
Liegt B richtig oder war das Freiräumen bereits der Baubeginn?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.12.08, 12:19 Titel:
Also so aus dem Bauch raus, würde ich auch sagen, dass das Eine nichts mit dem Anderen zutn hat. Ich würde dem zuständigen Beamten mitteilen, dass man nur der Pflicht als Grundstücksbesitzer nachgekommen ist einen gepflegten Zustand herzustellen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.