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Erschleichen von Leistungen

 
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Maffy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 14:02    Titel: Erschleichen von Leistungen Antworten mit Zitat

Hallo.

Angenommen …

Person A beschäftigt Person C im Bereich der Datenerfassung in Teilzeit.
Person A lässt von den Personen D und E Räume herrichten, die D und E später kostenlos als Büro nutzen sollen.

Nachdem Person C auf die längst fällige Gehaltszahlung (10/2008) drängt und die Personen D und E die Räume fertig eingerichtet haben, sperrt Person A der Person C den Zugriff auf das Webinterface und verlangt von D sowie E die Aushändigung der Büroschlüssel.

Person C hat keinen Arbeitsvertrag, die Personen D und E haben ebenfalls keinen Vertrag.

Die Personen C, D und E vermuten dass Person A von Vorneherein geplant hat die erbrachten Leistungen niemals zu bezahlen bzw. die kostenlose Nutzung der Räume niemals vorgesehen war.

Abgesehen davon, dass Person C sich an das Arbeitsgericht wenden kann, was können C, D und E noch veranlassen???

Danke, Maffy
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeige wegen Betrug machen.
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