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Verfasst am: 29.11.08, 14:02 Titel: Erschleichen von Leistungen
Hallo.
Angenommen …
Person A beschäftigt Person C im Bereich der Datenerfassung in Teilzeit.
Person A lässt von den Personen D und E Räume herrichten, die D und E später kostenlos als Büro nutzen sollen.
Nachdem Person C auf die längst fällige Gehaltszahlung (10/2008) drängt und die Personen D und E die Räume fertig eingerichtet haben, sperrt Person A der Person C den Zugriff auf das Webinterface und verlangt von D sowie E die Aushändigung der Büroschlüssel.
Person C hat keinen Arbeitsvertrag, die Personen D und E haben ebenfalls keinen Vertrag.
Die Personen C, D und E vermuten dass Person A von Vorneherein geplant hat die erbrachten Leistungen niemals zu bezahlen bzw. die kostenlose Nutzung der Räume niemals vorgesehen war.
Abgesehen davon, dass Person C sich an das Arbeitsgericht wenden kann, was können C, D und E noch veranlassen???
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