Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
zweimal Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 06.12.08, 23:50 Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
Genau! Sie haben Recht. Ich habe das völlig übersehen. Entschuldigung. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 07.12.08, 11:36 Titel: |
|
|
Die Einsicht kommt spät, aber sie kommt - das ist anerkennenswert! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
|
Verfasst am: 07.12.08, 11:51 Titel: |
|
|
Und ich weiß immer noch nicht wo das Problem liegt _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
|
Nach oben |
|
|
zweimal Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 07.12.08, 16:40 Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
Irgendwas ist daneben geraten. Muss mich erstmal kurzfristig mit den Betreffenden neu abstimmen. |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 07.12.08, 17:46 Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
zweimal hat folgendes geschrieben:: | Also ein b e f r i s t e t privatrechtlich Angestellter steht n i c h t in dem gleichen Rechtsverhältnis wie ein e r n a n n t e r Beamter und ist somit mit diesem
u n g l e i c h !
Ein e r n a n n t e r Beamter ist eben nur mit einem e r n a n n t e n Beamten gleich und mit einem b e f r i s t e t privatrechtlich Angestellten u n g l e i c h ! |
Damit haben Sie genau das ausgesagt, was der Gleichheitsgrundsatz besagt: Gleiches ist gleich zu behandeln, ungleiches muß nicht gleich behandelt werden.
Ergo? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
zweimal Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 09.12.08, 19:24 Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
Was sind die Jedermannsrechte?
und
Was sind die Rechte und Pflichten der Verfolgungsbehörde Arbeitsamt, die den
Rechten und Pflichten der Staatsanwaltschaft grundsätzlich gleichgestellt sind? |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 10.12.08, 11:07 Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
zweimal hat folgendes geschrieben:: | Was sind die Jedermannsrechte? |
§127 StPO. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
zweimal Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 10.12.08, 18:29 Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
Sind die Ermittlungen hierzu Jedermannsrechte? Wenn nicht, wer wäre befugt?
Der unerlaubte Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung
oder entsprechenden Aufenthaltstitel stellt den Straftatbestand des § 15 AÜG dar.
§ 15 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung.
(1) Wer als Verleiher einen Ausländer, der einen erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes, eine Aufenthaltgestattung oder eine Duldung, die zur Ausübung der Beschäftigung berechtigen, oder eine Genehmigung nach § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzt, entgegen § 1 einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 10.12.08, 21:17 Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
zweimal hat folgendes geschrieben:: | Sind die Ermittlungen hierzu Jedermannsrechte? Wenn nicht, wer wäre befugt? | Und was bitte hat das mit Ihrem 'Fall' zu tun?
Sie sollten doch mittlerweile begriffen haben, daß Sie offenbar schlicht auf dem falschen Dampfer waren bzw. anscheinend immer noch sind. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
|
Verfasst am: 10.12.08, 21:20 Titel: |
|
|
Mit Dampfer assoziiere ich Loreley:
Ich weiß nicht was soll es bedeuten..... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
|
Nach oben |
|
|
zweimal Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 11.12.08, 00:30 Titel: Missbrauch durch ..... |
|
|
Auch wenn ich wieder etwas übersehen haben sollte und der Dampfer Kiel nach oben schwimmt! Entschuldigung, ich möchte ja weiter von Ihnen und aus der Sache lernen!
Ja bitte, dass ist doch aber mein Falll. Und mein Fall, dass heißt meine Tätigkeit, hat ja schließlich auch etwas mit mir zu tun, oder?
Meine Arbeit / Aufgabe: Anfangsverdacht - Vorermittlung - behördl. Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Abgabe an den Staatsanwalt! |
|
Nach oben |
|
|
Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
|
Verfasst am: 11.12.08, 09:02 Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde |
|
|
zweimal hat folgendes geschrieben:: | Sind die Ermittlungen hierzu Jedermannsrechte? Wenn nicht, wer wäre befugt? |
Ermitteln kann jeder alles, so lange er dabei nicht in die Rechte anderer eingreift. § 127 StPO hat damit nun gar nichts zu tun.
Gehört die Ermittlung zu einem bestimmten Aufgabenbereich - wie in Ihrem Fall - bekommt man dafür i.d.R. weitergehende Befugnisse wie Betretungs- und Einsichtsrechte, die dann natürlich auch irgendwo gesetzlich festgelegt sind.
Also ich denke man kann das drehen und wenden wie man will, es war schon rechtmäßig, was die Behörde da mit Ihnen 'veranstaltet' hat bzw. was Sie für die Behörde veranstalten mussten - siehe auch meine Signatur _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 11.12.08, 12:33 Titel: Re: Missbrauch durch ..... |
|
|
zweimal hat folgendes geschrieben:: | Ja bitte, dass ist doch aber mein Falll. | Jedermannsrecht ist sicher nicht Ihr Fall.
Ihr Fall ist, daß Sie eine Tätigkeit ausüben mussten, mit der Sie schon von Anfang oder auch erst im Nachhinein nicht einverstanden waren. Nach Ende dieser Tätigkeit haben Sie ein Zeugnis bekommen, in dem diese Tätigkeit korrekterweise benannt und möglicherweise auch beschrieben wird. Mit diesem Zeugnis bewerben Sie sich anscheinend auch und ausgerechnet bei den von Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit kontrollierten und unangenehm aufgefallenen Firmen. Auf diese Bewerbungen erhalten Sie Absagen. Sie suchen nun verzweifelt eine Möglichkeit, Ihrem ehemaligen Auftraggeber (= Staat) irgendein Fehlverhalten bei der Anweisung der Tätigkeit nachzuweisen. Aufgrund dieser Aussage zweimal hat folgendes geschrieben:: | Genau! Sie haben Recht. Ich habe das völlig übersehen. | hatte ich angenommen, Sie hätten begriffen, daß diese Suche ergebnislos bleiben wird. Offenbar habe ich mich getäuscht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
zweimal Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 11.12.08, 19:14 Titel: Miss...... |
|
|
Meinen Fall ist, die mir zuteil gewordene Ehre im privatrechtlichen Vertrag Aufgaben aus dem Gewaltmonopol des Staates verliehen bekommen zu haben.
Daraus soll ich jetzt aus Ihrem Beitrag wieder lernen und lernen will ich ja auch, dass staatsmonopolisches Handeln nicht unbedingt und immer irgendwelchen Normen unterliegen muss. Somit könnte manch Einer geneigt sein, hier Assoziationen mit Strukturen hinter uns gelassener Erfahrungen erkennen zu müssen.
Sie haben sich nicht getäuscht und ich bin auch nicht verzweifelt! Sicher begreife ich mehr als Sie denken, wenn es darum geht Konstellationen zu erkennen, die versuchen und zum Scheitern verurteilt sind, irgend etwas nachweisen zu wollen um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Aber geht es denn wirklich nur um ein Ergebnis? Neben zahlreichen anderen Anliegen gilt meine Sorge z. B. auch der Verwendung von Steuergeldern. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 11.12.08, 20:42 Titel: |
|
|
Oh Mann...
Nochmal: Sie hatten Arbeitsvertrag. Sie hatten Arbeitsauftrag. Arbeitsauftrag ist rechtmäßig und zulässig erteilt worden.
Alles andere ist Geschwurbel. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
|