Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Missbrauch durch eine Bundesbehörde?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Missbrauch durch eine Bundesbehörde?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 23:50    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Genau! Sie haben Recht. Ich habe das völlig übersehen. Entschuldigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einsicht kommt spät, aber sie kommt - das ist anerkennenswert!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich weiß immer noch nicht wo das Problem liegt Mit den Augen rollen
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 16:40    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Irgendwas ist daneben geraten. Muss mich erstmal kurzfristig mit den Betreffenden neu abstimmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 17:46    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Also ein b e f r i s t e t privatrechtlich Angestellter steht n i c h t in dem gleichen Rechtsverhältnis wie ein e r n a n n t e r Beamter und ist somit mit diesem
u n g l e i c h !
Ein e r n a n n t e r Beamter ist eben nur mit einem e r n a n n t e n Beamten gleich und mit einem b e f r i s t e t privatrechtlich Angestellten u n g l e i c h !


Damit haben Sie genau das ausgesagt, was der Gleichheitsgrundsatz besagt: Gleiches ist gleich zu behandeln, ungleiches muß nicht gleich behandelt werden.

Ergo?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:24    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Was sind die Jedermannsrechte?

und

Was sind die Rechte und Pflichten der Verfolgungsbehörde Arbeitsamt, die den
Rechten und Pflichten der Staatsanwaltschaft grundsätzlich gleichgestellt sind?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:07    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Was sind die Jedermannsrechte?


§127 StPO.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 18:29    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Sind die Ermittlungen hierzu Jedermannsrechte? Wenn nicht, wer wäre befugt?

Der unerlaubte Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung
oder entsprechenden Aufenthaltstitel stellt den Straftatbestand des § 15 AÜG dar.

§ 15 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung.

(1) Wer als Verleiher einen Ausländer, der einen erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes, eine Aufenthaltgestattung oder eine Duldung, die zur Ausübung der Beschäftigung berechtigen, oder eine Genehmigung nach § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzt, entgegen § 1 einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:17    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Sind die Ermittlungen hierzu Jedermannsrechte? Wenn nicht, wer wäre befugt?
Und was bitte hat das mit Ihrem 'Fall' zu tun? Geschockt

Sie sollten doch mittlerweile begriffen haben, daß Sie offenbar schlicht auf dem falschen Dampfer waren bzw. anscheinend immer noch sind. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
falschen Dampfer


Mit Dampfer assoziiere ich Loreley:

Ich weiß nicht was soll es bedeuten.....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 00:30    Titel: Missbrauch durch ..... Antworten mit Zitat

Auch wenn ich wieder etwas übersehen haben sollte und der Dampfer Kiel nach oben schwimmt! Entschuldigung, ich möchte ja weiter von Ihnen und aus der Sache lernen!

Ja bitte, dass ist doch aber mein Falll. Und mein Fall, dass heißt meine Tätigkeit, hat ja schließlich auch etwas mit mir zu tun, oder?

Meine Arbeit / Aufgabe: Anfangsverdacht - Vorermittlung - behördl. Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Abgabe an den Staatsanwalt!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 09:02    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Sind die Ermittlungen hierzu Jedermannsrechte? Wenn nicht, wer wäre befugt?

Ermitteln kann jeder alles, so lange er dabei nicht in die Rechte anderer eingreift. § 127 StPO hat damit nun gar nichts zu tun.

Gehört die Ermittlung zu einem bestimmten Aufgabenbereich - wie in Ihrem Fall - bekommt man dafür i.d.R. weitergehende Befugnisse wie Betretungs- und Einsichtsrechte, die dann natürlich auch irgendwo gesetzlich festgelegt sind.

Also ich denke man kann das drehen und wenden wie man will, es war schon rechtmäßig, was die Behörde da mit Ihnen 'veranstaltet' hat bzw. was Sie für die Behörde veranstalten mussten - siehe auch meine Signatur
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 12:33    Titel: Re: Missbrauch durch ..... Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Ja bitte, dass ist doch aber mein Falll.
Jedermannsrecht ist sicher nicht Ihr Fall.

Ihr Fall ist, daß Sie eine Tätigkeit ausüben mussten, mit der Sie schon von Anfang oder auch erst im Nachhinein nicht einverstanden waren. Nach Ende dieser Tätigkeit haben Sie ein Zeugnis bekommen, in dem diese Tätigkeit korrekterweise benannt und möglicherweise auch beschrieben wird. Mit diesem Zeugnis bewerben Sie sich anscheinend auch und ausgerechnet bei den von Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit kontrollierten und unangenehm aufgefallenen Firmen. Auf diese Bewerbungen erhalten Sie Absagen. Sie suchen nun verzweifelt eine Möglichkeit, Ihrem ehemaligen Auftraggeber (= Staat) irgendein Fehlverhalten bei der Anweisung der Tätigkeit nachzuweisen. Aufgrund dieser Aussage
zweimal hat folgendes geschrieben::
Genau! Sie haben Recht. Ich habe das völlig übersehen.
hatte ich angenommen, Sie hätten begriffen, daß diese Suche ergebnislos bleiben wird. Offenbar habe ich mich getäuscht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 19:14    Titel: Miss...... Antworten mit Zitat

Meinen Fall ist, die mir zuteil gewordene Ehre im privatrechtlichen Vertrag Aufgaben aus dem Gewaltmonopol des Staates verliehen bekommen zu haben.
Daraus soll ich jetzt aus Ihrem Beitrag wieder lernen und lernen will ich ja auch, dass staatsmonopolisches Handeln nicht unbedingt und immer irgendwelchen Normen unterliegen muss. Somit könnte manch Einer geneigt sein, hier Assoziationen mit Strukturen hinter uns gelassener Erfahrungen erkennen zu müssen.

Sie haben sich nicht getäuscht und ich bin auch nicht verzweifelt! Sicher begreife ich mehr als Sie denken, wenn es darum geht Konstellationen zu erkennen, die versuchen und zum Scheitern verurteilt sind, irgend etwas nachweisen zu wollen um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Aber geht es denn wirklich nur um ein Ergebnis? Neben zahlreichen anderen Anliegen gilt meine Sorge z. B. auch der Verwendung von Steuergeldern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Mann... Mit den Augen rollen

Nochmal: Sie hatten Arbeitsvertrag. Sie hatten Arbeitsauftrag. Arbeitsauftrag ist rechtmäßig und zulässig erteilt worden.

Alles andere ist Geschwurbel.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 3 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.