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Missbrauch durch eine Bundesbehörde?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meinen Fall ist, die mir zuteil gewordene Ehre im privatrechtlichen Vertrag Aufgaben aus dem Gewaltmonopol des Staates verliehen bekommen zu haben


DAS ist die völlig normale Aufgabenzuweisung hoheitlicher Tätigkeit an einen Tarifbeschäftigten. Ist zulässig und gerichtlich "abgegessen".

Darf aber nicht verwechselt werden mit der privatierungsresistenen Ausübung hoheitlicher Aufgaben durch eine Behörde.
Der Staat dürfte eine komplette Aufgabe, bspw. Strafverfolgung nicht an eine Bewachungsfirma vergeben, darf aber im Innenverhältnis durchaus Aufgaben durch Tarifbeschäftigte erledigen lassen.

Ich klinke mich jetzt hier aus Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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zweimal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 14:30    Titel: Miss... Antworten mit Zitat

Oh Mann, Oh .....

Könnte sich ja bald lesen wie: Eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Einen Bespitzelungsauftrag bekommen. Bespitzelungsauftrag zulässig. Bespitzelungsbericht rechtsmäßig.

Alles andere ist fehlerhellt.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 15:04    Titel: Re: Miss... Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Könnte sich ja bald lesen wie: (...)
Ich schließe mich dann mal Ronny1958 and
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
klinke mich jetzt hier aus
Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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