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Meinen Fall ist, die mir zuteil gewordene Ehre im privatrechtlichen Vertrag Aufgaben aus dem Gewaltmonopol des Staates verliehen bekommen zu haben
DAS ist die völlig normale Aufgabenzuweisung hoheitlicher Tätigkeit an einen Tarifbeschäftigten. Ist zulässig und gerichtlich "abgegessen".
Darf aber nicht verwechselt werden mit der privatierungsresistenen Ausübung hoheitlicher Aufgaben durch eine Behörde.
Der Staat dürfte eine komplette Aufgabe, bspw. Strafverfolgung nicht an eine Bewachungsfirma vergeben, darf aber im Innenverhältnis durchaus Aufgaben durch Tarifbeschäftigte erledigen lassen.
Ich klinke mich jetzt hier aus _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Könnte sich ja bald lesen wie: Eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Einen Bespitzelungsauftrag bekommen. Bespitzelungsauftrag zulässig. Bespitzelungsbericht rechtsmäßig.
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