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Grenzbebauung mit Garage

 
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Leihe
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 09:09    Titel: Grenzbebauung mit Garage Antworten mit Zitat

Habe ein besonderen Fall
Ich habe mir eine genehmigungsfreie Garage auf der Grundstücksgrenze gebaut.( 8,75m x6,50 mit 45° Walmdach, Bauamt hat schon besichtigt)

Mein Nachbar hat in erster Distanz vor Gericht schon verloren, wegen Hammerschlags- und Leiterrecht gem. Nachbarschaftsgesetz von S.-H.
Bei diesem Rechtsstreit hat der Nachbar selber das Bauamt beauftragt nachzumessen ob die genehmigungsfreie Garage wirklich eine darstellt.

Jetzt fordert der Nachbar aber immernoch über seine Anwalt das ich meine Garage entfernen bzw. abreissen soll. Dies hat der Nachbar schon bei Gericht wieder eingereicht und verklagt mich auf Privatrecht und Abstandsflächen.

Jetzt zu meine Fragen bzw. wie schaut die Rechtslage aus.
1. Was habe ich jetzt zu befürchten, da ich doch alles eingehalten habe?
2. Auf was geanu bezieht sich der Nachbar?
3. Wenn schon 1 mal vor Gericht Recht zugesprochen wurde zu dieser Grenzbebauung, wie schaut das denn jetzt aus?

Ich hoffe es gibt einige die mir Tipps und Ratschläge erteilen können.

Danke im voraus
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt den ihr Anwalt dazu?
Es gestaltet sich hier schwierig dazu was zu sagen. Das einzige was man weiß ist, dass es eine Garage auf der Grenze ist. Wie will man da eine allgemeine Aussage formulieren?

Ich versuch es trotzdem mal:

Zu Frage 1: Wenn alles eingehalten wurde kann man nur sagen. Lassen sie den Nachbar sich austoben. Irgendwann vergeht ihm die Lust oder das Geld geht aus.
Zu Frage 2: Läßt sich ohne näherer Infos nicht beantworten.

Zu Frage 3: Also wenn es im ersten prozess um das Hammerschlag- und Leiterrecht ging, dann wurde nicht über den Grenzabstand verhandelt. Das Gericht hat sich dann damit nicht direkt befasst.
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Leihe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 15:46    Titel: Vielen Dank erstmal Antworten mit Zitat

Mit meinem Anwalt habe ich noch nicht darüber gesprochen, erst am Donnerstag leider.
Deswegen wollte ich hier im Forum schonmal nachfragen.
Das mit Ihrer Antwort über das Geld ausgehen wird nicht klappen, da der Nachbar eine Rechtschutz hat und ich leider nicht. Habe erst vor dem ersten Aufeinander Treffen eine Versicherung abgeschlossen.
Das Gericht hat den Bau der Garage anerkannt und es besteht keine Verletzung des Landesbaurechts S.-H. bei dieser Grenzbebauung, deswegen fragen ich mich ja jetzt, auf was der Anwalt der Nachbar jetzt noch plediert. Angeblich habe ich ein zu geringen Abstand zum Nachbar, was auch immer das bedeuten soll bzw. kann.
Bei dem Bau der Garage gab es nur 2 Möglichkeiten
1. entweder genau auf die Grenze
oder 2. 3m Abstand
um genehmigungsfrei zu bauen.

Womit bzw. Was genau kann mich erwarten?
Wie wird dieses Verfahren jetzt ablaufen, bin auf eure Hilfe angewiesen, da ich definitiv meine Garage nicht abreisen möchte.

Erbitte Ratschläge und Tips in der Vorgehensweise

Danke vielmals
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auch eine Rechtschutzversicherung streicht irgendwann mal die Gelder..... Winken Mich wundert es eh, bei den bisher vorgetragenen Fakten, das diese rechtschutzversicherung hier eine Zusage gegeben hat.

Ich kann nur den Ratschalg geben bis Donnerstag zu warten. Da ihr Anwalt sie im ersten Fall schon gut vertreten hat, kennt er sich gut mit den Gegebenheiten aus und kann sie direkt anwaltlich beraten.
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Leihe
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Anwalt hat das gut gemacht.
Ich wollte nur gern im voraus wissen was mir denn jetzt so alles passieren kann um ein wenig Gewissheit zu haben, oder man kann es auch als etwas Beruhigung sehen. Dieser 1. Fall vor Gericht hat sich schon fast 2 Jahre hingezogen und ich habe keine Kraft und Lust mehr auf solche Auseinandersetzungen.
Mein Nachbar selber verbreitet Lügen darüber und beleidigt meine Familie sehr.
Mir tut es nur leid das sich Gerichte mit so einem... beschäftigen müssen. Schade das ich selber keine Rechtschutz habe dann könnte ich den Nachbar auf so viele Dinge verklagen, da er selber gegen die LBO, Nachbarschaftsrecht etc. verstößt, aber auf diese Art und Weise möchte ich mich nicht herumstreiten ( es sind einige Kleinigkeiten damit muß man als Nachbarn leben).

Vielen Dank nochmal
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist löblich, dass sie trotz des Rechtsstreites ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis beibehalten wollen. Aber vielleicht sind es genau diese Kleinigkeiten die ihren Nachbarn eventuell ganz schnell beruhigen würde. Wenn ernämlich erkennen würde, dass auch er selbst nicht so 100% nach Gesetz gehandelt hat.
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Leihe
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das ist richtig das von meiner Seite nichts dagegen spricht, aber der Nachbar ist so ein Mensch das er alles richtig macht und die anderen Nachbarn ( insgesamt 5 in einer Privatstraße) nicht.
Er weiß das er gegen die Rechte verstößt aber das ist Ihm egal, dieser Nachbar möchte immer im Recht sein und bekommt dieses auch fast immer zugesprochen.

Ich bin nicht der einzige bei uns in der Privatstrasse gegen er streitet.
Anscheinend ist es so das dieser Nachbar ohne Streitigkeiten nicht leben, und deshalb sollen nach seinem Wunschgedanken alle nach seiner Nase tanzen.

Ich könnte hier ganze Romane schreiben aber mir ist auch die Zeit fast zu schade und langsam fahre ich mich schon wieder hoch.

Ich frage mich nur noch warum ICH.
Ich hoffe Ihr könnt mich jetzt ein wenig verstehen warum ich um Ratschläge und Tips hier mich angemeldet habe.

Vielen Dank
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Garage kann baurechtlich zulässig sein, muss aber deswegen nicht auch nachbarrechtlich zulässig sein. Das zu beurteilen, gibt der Sachverhalt zu wenig her.
Was das Hammerschlag- und Leiterrecht allerdings ursächlich mit dieser Frage zu tun hat, verschließt sich mir.
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