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ich habe mal wieder eine kurze Frage zur Verjährung:
Gibt es für Schadenersatzansprüche zwischen Unternehmern (Nichtverbrauchern) eine andere Verjährungsfrist als die allgemeine 3jährige? Die Schadensersatzansprüche beruhen auf steuerlichen Folgen (zu hohe Steuerzahlung) aufgrund von falsch beurteilten Sachverhalten durch den StB.
Danke im voraus.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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