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Verfasst am: 01.12.08, 01:42 Titel: Austausch der Komplementärs bei einer GmbH & Co KG
Hallo,
Ich hätte eine Frage zur Rechtslage bei einer GmbH & Co KG:
Wenn die KomplementärgmbH ausgetauscht wird, haftet diese als Komplementär nach, falls ja, wie lange? Oder haftet sie für Forderungen, die in der Zeit entstanden sindt, in der die GmbH Komplementär war?
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