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Grüß gott bei samen, ich hätte hier ein paar Fragen.
ERstmal zum Sachverhalt.
Person A hat im Jahr 05 eine Anzeige wegen tateinheitlicher 2facher gef. kv auf einem Volksfest bekommen. Sozialstunden wurden abgearbeitet, und Entschädigung gezahlt.
Ebenso wurde eine Auflage verhängt, 2 mal innerhalb eines Jahres eine Uk abzugeben, sofern diese positiv wäre, würde eine Jugendarrest von 4 Wochen angeordnet werden.
Person A hat im Jahr 06 wiederum auf einem volksfest, eine Auseinandersetzung mit Person B. Person C, ein Freund von Person B, und Person B werden von Person A wegen gef. KV angezeigt, Person A wird wegen vorsätzlicher KV angezeigt.
Die Anklage für Person B und C wird aufgrund 2 (plus ihrere eigenen) Zeugenaussagen fallengelassen, diese allerdings alle von ihren freundeskreis stammen. Person A verweigerte die Aussage, stellte allerdings eine Anzeige in Antrag. Diese wird weiterhin verfolgt. Person B und C machten allerdings keine Anzeige, sondern der Staatsanwalt ermittelt weiter da es ein "besonderes Interesse der Öffentlichkeit" gibt.
Die Fragen:
1) Soll Person A unverzüglich eine Aussage bei der Polizei machen um seinen Standpunkt der Situation klar zu machen?
2) Soll Person A per Anwalt versuchen vor Gericht die Aussagen der Zeugen zu widerlegen?
3) Soll Person A "gestehen", da die Zeugenaussagen und die vorhergegangen Tat sowieso gegen ihn sprechen, um einer hohen Strafe aus dem Weg zu gehen? (evt. zusätzlich Täter-Opfer Ausgleich.)
3.1) Bringt in dem fall ein Täter-Opfer Ausgleich überhaupt etwas, vorallem wenn der Staatsanwalt weiter ermittelt, da es ja anscheinend keine direkte Anzeige der Person B gibt?
4) Soll Person A versuchen zu widerlegen das die Tat vorsätzlich war und nur ein Akt aus der Bedrängnis bzw. Verteidigung heraus?
5) bei einer Verurteilung, mit welcher Strafe is nach Jugendschutzgesetz (Bayern) zu rechnen?
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