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Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht

 
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koltesp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 11:28    Titel: Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ich mehrfach gelesen habe, ist es sinnvoll bei eingetragenen Sondernutzungsrechten eine Kostenregelung zwischen Eigentümern und Sondernutzungsberechtigtem festzulegen.
Bisher gibt es eine solche Regelung zur Kostentragung nicht, was die WEG jedoch ändern möchte.

Kann eine solche Kostenregelung mit einfacher Stimmenmehrheit von der Eigentümerversammlung beschlossen werden? Oder ist hier eine 3/4tel-Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit nötig?

Wo bekommt man eine Mustervorlage für eine solche Kostenregelung? Oder ist es empfehlenswert eine derartige Regelung von einem Juristen (Anwalt) aufsetzen zu lassen?

Grüße
koltesp
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 12:11    Titel: Re: Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht Antworten mit Zitat

koltesp hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wie ich mehrfach gelesen habe, ist es sinnvoll bei eingetragenen Sondernutzungsrechten eine Kostenregelung zwischen Eigentümern und Sondernutzungsberechtigtem festzulegen.
Und, ist es für S i e sinnvoll?

koltesp hat folgendes geschrieben::
Kann eine solche Kostenregelung mit einfacher Stimmenmehrheit von der Eigentümerversammlung beschlossen werden? Oder ist hier eine 3/4tel-Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit nötig?
Für Vereinbarungen ist grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer notwendig. Zudem müssen sie ins Grundbuch eingetragen werden, um gegen Sondernachfolger wirksam zu sein.

koltesp hat folgendes geschrieben::
Wo bekommt man eine Mustervorlage für eine solche Kostenregelung? Oder ist es empfehlenswert eine derartige Regelung von einem Juristen (Anwalt) aufsetzen zu lassen?
Da eine Vereinbarung um gegen Sondernachfolger Wirkung zu entfalten sowieso durch einen Notar ins Grundbuch engetragen werden muss, sollte man sich Zwecks genauer Formulierung bei Einigkeit unter den Eigentümern an einen Notar wenden.
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