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Verfasst am: 02.12.08, 00:12 Titel: gewerbl. Websiteangabe in Forenprofil angreifbar/abmahnbar?
Hallo!
Ich habe eine gewerbliche Website (Dienstleistung) und bin zudem in diversen Foren aktiv. Dort kann man im Userprofil ja u. a. auch oft seine Website angeben. Das interessierte Forenmitglied kann dann selbst entscheiden, ob es auf das "www"-Symbol in meinem Profil oder unter meinen Postings klickt.
Bislang dachte ich, das wäre völlig problemlos möglich.
Bis ich von einem anderen Gewerblichen (andere Sparte, kein Wettbewerber) darauf hingewiesen wurde, dass ich meine Website besser aus meinen Profilen in div. Foren entfernen sollte. Die Angabe dieser würde u. U. zu Abmahnungen durch meine Wettbewerber führen, da ich durch die Angabe der Website in Foren quasi einen Wettbewerbsvorteil hätte.
Ist das korrekt?
Heute steht es doch jedem frei, sich Kenntnisse über Internet, Websites etc. anzueignen und sich selbst eine Website zu machen oder machen zu lassen. Zudem ist der Mausklick der User auf ein bestimmtes Profil oder einen www-Button doch freiwillig.
Solange ich nicht vom Forenbetreiber gebeten werde, einen Link oder eine Websiteangabe zu entfernen, besteht doch kein Grund zur Sorge, oder? Und solange ich nicht in zahlreichen Postings Werbung mache sondern lediglich meine Meinung zu bestimmten Fachthemen kund tue doch auch nicht, auch wenn daraus hervor geht, dass ich beruflich mit diesem Fachgebiet zu tun habe.
Oder wie ist da der Stand der Dinge? Kann mir jemand in dieser Sache helfen? _________________ Lg Jeanette
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.12.08, 00:22 Titel:
Zitat:
Die Angabe dieser würde u. U. zu Abmahnungen durch meine Wettbewerber führen, da ich durch die Angabe der Website in Foren quasi einen Wettbewerbsvorteil hätte.
Die Angabe dieser würde u. U. zu Abmahnungen durch meine Wettbewerber führen, da ich durch die Angabe der Website in Foren quasi einen Wettbewerbsvorteil hätte.
Was hält Ihr toller Ratgeber denn generell von Werbung? Wird die auch abgemahnt, weil sie dem Werbenden "quasi einen Wettbewerbsvorteil" verschafft?
Auch wenn der Ratgeber damit gemeint haben sollte, daß entgegen den Nutzungsbedingungen des Betreibers unzulässigerweise Werbung betrieben würde, wäre das eine Sache, die sich rein im Innenverhältnis zwischen Betreiber und Werbendem abspielt, die aber für einen Mitbewerber IMO nicht abmahnfähig wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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