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Verfasst am: 02.12.08, 10:10 Titel: Verpackungsverordnung 2009 und Abmahnungen
Hallo an alle,
mich würde interessieren, inwieweit mit Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung 2009 Abmahnungen ablaufen könnten, speziell im Bereich Onlinehandel.
Das Gesetz verpflichtet ja jeden Händler, der entsprechende Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt, sich bei einem Entsorgungssystem zu registrieren. Es gibt jedoch keine diesbezüglichen Informationspflichten auf den Angebotsseiten mehr. Insoweit scheinen mir Abmahnungen wegen fehlenden Informationspflichten schon mal nicht möglich.
Nun las ich, es wären von Seiten des Abmahnwilligen also Testkäufe notwendig. Da es aber auch keine Pflicht gibt, die Verpackungsmaterialien zu kennzeichnen oder gekennzeichnete zu verwenden, weiß ich nicht was ein sog. Testkauf bringen soll. Meiner Meinung nach muss der Abmahner dem Konkurrenten doch nachweisen, dass dieser sich nicht bei einem Entsorger registriert hat. Das könnte er aber nur, wenn er einen Anspruch gegenüber dem Konkurrenten hätte, dass dieser ihm seine Entsorgungsverträge offenlegen muss. Letzterers kann ich mir aber nicht vorstellen.
Der einzige Weg zur Abmahnung scheint mir hier also, bei begründetem Verdacht den Konkurrenten abzumahnnen. Ist dieser dann nicht registriert und es geht vor Gericht, hat er in der Tat Pech gehabt. Andererseits scheint es mir für den Abmahner riskant, ein Verfahren einzuleiten, wenn der Abgemahnte nicht reagiert, da es dann für ihn ja sehr teuer werden kann, falls sich herausstellt, das der Abgemahnte ordnungsgemäß registriert war.
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