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Hauptwohnsitz und ALG II

 
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Azad
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 15:31    Titel: Hauptwohnsitz und ALG II Antworten mit Zitat

Ich bin Student und Vater einer Tochter und nicht verheiratet.

Mein Hauptwohnsitz ist in der Stadt wo meine Tochter auch wohnt und lebt.

Eine Zweitwohnsitz ist in der Uni-Stadt (also 30 km entfernt)

Die Mutter bekommt ALG II.

Meistens bin ich am Wochenende zuhause.

Die Behörde sagt nun: Da der Kindesvater einen Hauptwohnsitz bei dem Kind hat muss der Frau (also die Mutter) das Arbeitslosengeld II gekürzt werden.

Jedoch wohne ich da nicht überwiegend, also nur am wochende. Das Geld was der Frau fehlt kann auch von mir nicht erstattet werden, weil ich selber keinen Einkommen habe.
Weiterhin, hat das schreiben keinen aufschiebende Wirkund nach § 39 SGB II.
Darf die Behörde ihr das ALG II kürzen????

MfG
Azad
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Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 09:02    Titel: ALG II, eheähnliche Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Die Unterstellung einer eheähnl. Lebensgemeinschaft ist nicht zu beanstanden.
Hast Du mal darüber nachgedacht, dass wochenendpendelnde Ehemänner/FamVäter nach Splittingtabelle einkommensteuerveranlagt werden?
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Azad
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.


Mit anderen Worten, die Behörde darf ihr das geld kürzen?????

Sind denn hierbei Studenten und Steuerzahler gleichbedeutend?


MfG
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 09:15    Titel: Re: ALG II, eheähnliche Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Quasterich hat folgendes geschrieben::
Hast Du mal darüber nachgedacht, dass wochenendpendelnde Ehemänner/FamVäter nach Splittingtabelle einkommensteuerveranlagt werden?


1. Wo steht etwas von Familienvätern im EStG?

2. Das bringt einem Einkommenslosen nichts.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Azad
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut mir leid aber ich habe das immer noch nicht verstanden, was damit gemeint ist.

Das Geld für den wird gekürzt, und was soll ich machen, widerspruch einlegen????
Geschockt
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