Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - flugverspätung 38 std.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

flugverspätung 38 std.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
stregaline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.10.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 13:03    Titel: flugverspätung 38 std. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
wir hatten im Oktober eine Flugverspätung von 38 Std. Technischer Defekt an der Hydraulik. Hier auch gepostet. Lt Fluggesellschaft ist das höhere Gewalt also es besteht kein Schadensersatzanspruch . Jedoch ist das eine Reisepreisminderung nach Frankfurter Tabelle Verspätung 5 % der Tagespreises je Std. Meint ihr das ist ok so.
Danke für eure Meinungen
Liebe Grüsse
Stregaline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

38h Verspätung würde ich schon als Annulierung ansehen. Ich meine, dass es in diese Richtung auch schon ein Urteil gab.

Frankfurter Tabelle - war es denn eine Pauschalreise?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stregaline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.10.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja war eine Pauschalreise. Mich würde halt nur interessieren, soll ich das so akzeptieren. Mit der Frankfurter Tabelle? Ich meine technischer Defekt verstehe ich schon auch als höhere Gewalt. Besser warten und repariert fliegen als runterfliegen. Verspätung war halt sehr massiv und erst mal hat sich ja keiner um uns gekümmert. Die Nacht und den nächsten Vormittag mit Kleinkind verbracht im Flughafen war ja schon heftig. Wenn es eine Anullierung wäre durch die Verspätung würde uns ja mehr zustehen. Geht das überhaupt bei einer Pauschalreise?
Danke für eure Hilfe.
Sagt wenigstens eure Meinung dazu, wäre nett
Grüsse
Stregaline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fragmichnicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich saß ja im gleichen Flieger. Ich habe, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe, keinen Reisegutschein zu erhalten, einen solchen gestern per Post zugesandt bekommen. Laut der Frankfurter Tabelle und laut dem Verbraucherschutz werden für eine Flugverspätung in einem solchen Umfang mit 400 Euro vergütet. Sehe ich das richtig?

Verspätung fast 38 Stunden
Strecke AYT - MUC: 2.002 km
Pauschalreise
eine Übernachtung im Hotel, vorher fast 13 Stunden am Flughafen ohne große Informationen mit EINEM Baguette und einer Cola for free
keine Telefonate möglich, auch wenns angeboten wurde

Der Reisegutschein liegt über 100 Euro darunter. Und ich möchte auch einen solchen auf gar keinen Fall... bzw. ich habe kein Problem mit einem Gutschein, ich könnte ihn schon gebrauchen, da die nächste Reise schon fast in Sack und Tüten ist ABER nicht mit dem Veranstalter gebucht werden soll, zu der auch die Fluglinie gehört... und eben für den gilt auch nur der Gutschein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.