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Beleidigung,Nötigung ????

 
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 23:49    Titel: Beleidigung,Nötigung ???? Antworten mit Zitat

hallo a ( weiblich ) wird durch b mehrfach verbal beleidigt die beleidigungen treffen Sie ihren freund und deren vier kinder...2 davon wurden aufgrundihrer behinderung beleidigt.

des weiteren wurde heute eins der kinder durch b beleidigt und verbal bedroht ..genauer wortlaut wenn du noch mal durch das treppenhaus läuftst stech ich dich ab... weitere drohungen wurden gegen weitere familienmitglieder ausgesprochen...

da a in der vergangenheit schon einmal von person b geschlagen und gewürgt wurde droht hier wohl wiederholungsgefahr durch b.

was kann a gegen solche übergriffe unternehmen....alle kinder müssen täglich an der wohnungstür vorbei und haben angst das treppenhaus zu betreten.

a hattte bereits vor 3 monaten strafanzeige wegen körperverletzung gestellt...

welcher straftatbestand trifft hier nun zu

danke für rasche antworten
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sagen es doch selbst:
Beleidigung und Bedrohung
Nichts spricht gegen eine weitere Anzeige.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung wäre auch noch denkbar.
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ...
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder ... androht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zeugin ist die Bedrohte. Ich würde Strafanzeige erstatten.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 13:57    Titel: Strafanzeige Antworten mit Zitat

danke für die hilfreichen eingebungen haben heute strafanzeige erstattet in der hoffnung das ruhe einkehrt....

lg.pit Winken
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ...
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder ... androht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zeugin ist die Bedrohte. Ich würde Strafanzeige erstatten.


Hier ist wohl eher § 241 StGB einschlägig. § 126 StGB ist Teil der Delikte gegen die öffenliche Ordnung und verlangt daher auch die Störung des öffentlichen Friedens. Davon ist hier aber keine Rede. Die "normale" Bedrohung, wie vorliegend, wird von § 241 StGB erfasst.

Gruß
Dea
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 15:52    Titel: bedrohung Antworten mit Zitat

was ist wenn b nicht aufhört mit seinen bedrohungen und beleidigungen sowie nötigungen??? a hat anzeige erstattet ..welche möglichkeiten giebt es noch....

lg..pit
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