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hallo a ( weiblich ) wird durch b mehrfach verbal beleidigt die beleidigungen treffen Sie ihren freund und deren vier kinder...2 davon wurden aufgrundihrer behinderung beleidigt.
des weiteren wurde heute eins der kinder durch b beleidigt und verbal bedroht ..genauer wortlaut wenn du noch mal durch das treppenhaus läuftst stech ich dich ab... weitere drohungen wurden gegen weitere familienmitglieder ausgesprochen...
da a in der vergangenheit schon einmal von person b geschlagen und gewürgt wurde droht hier wohl wiederholungsgefahr durch b.
was kann a gegen solche übergriffe unternehmen....alle kinder müssen täglich an der wohnungstür vorbei und haben angst das treppenhaus zu betreten.
a hattte bereits vor 3 monaten strafanzeige wegen körperverletzung gestellt...
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ...
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder ... androht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zeugin ist die Bedrohte. Ich würde Strafanzeige erstatten. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ...
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder ... androht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zeugin ist die Bedrohte. Ich würde Strafanzeige erstatten.
Hier ist wohl eher § 241 StGB einschlägig. § 126 StGB ist Teil der Delikte gegen die öffenliche Ordnung und verlangt daher auch die Störung des öffentlichen Friedens. Davon ist hier aber keine Rede. Die "normale" Bedrohung, wie vorliegend, wird von § 241 StGB erfasst.
was ist wenn b nicht aufhört mit seinen bedrohungen und beleidigungen sowie nötigungen??? a hat anzeige erstattet ..welche möglichkeiten giebt es noch....
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