Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Konzession
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Konzession

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Samsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:46    Titel: Konzession Antworten mit Zitat

Hallo,

also A und B haben die Möglichkeit von einem befreundetem Ehepaar eine gutgehende Kneipe zu übernehmen. Das Paar hört aus gesundheitlichen Gründen auf, nicht aus finanziellen.
A hat zur zeit aus einem Nichterfüllten Handyvertrag Restschulden von 170 €, welche mit kleinen raten bis zum 1.4.09 komplett beglichen sind. B zahlt zur Zeit ebenfalls bis 1.4.09 seinen Dispokredit über ein Inkassobüro zurück und die Forderung beträgt noch ca. 200 € (beides musste leider mit Kleinstmöglichen Raten getilgt werden). Dieses wird sicherlich in der Schufa stehen. A und B haben aber immer regelmäßig gezahlt und sich dabei keine Unstimmigkeiten aufkommen lassen. Den Vermeitern der Gastwirtschaft ist dieses bewusst und sie sehen das nicht als Problem an.

Nun zur eigentlichen Frage: um eine Konzession zu beantragen, werden ja einige Unterlagen benötigt. U.a. muss man ja auch den Pachtvertrag vorlegen. Was aber, wenn auf Grund der oben genannten Zahlungen/Eintragungen die Ausgabe der Konzession abgelehnt wird? Der Pachtvertrag ist ja dann bereits unterschrieben?
Könnte das zuständige Amt die Konzession aus diesem Grund verweigern? Und was ist eine "finanzielle Leistungsunfähigkeit"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

1. Schufa Auskunft einholen
2. Nochmal gaanz lang überlegen.

Wenn Sie jetzt nicht in der Lage sind 400€ außerordentliche Belastung aus dem Ärmel zu schütteln, sollten sie dieses Risiko nicht eingehen.

Die ersten die auf der Matte stehen werden sind die Finanzbehörden, und die wollen Vorschuss! Abgesehen davon, das sie etliche Unterlagen beibringen müssen, die auch ein nicht unerhebliches Geld Kosten. Die Lieferanten wollen auch sofort bezahlt werden, und so eine Bierrechnung kann schnell in die tausende Euro gehen! Nach zwei drei Lieferungen können Sie dann auf Rechnung zahlen!

Abgesehen davon sind die Gewinnmargen in der Gastronomie winzig. Diejenigen die daran verdienen wollen sind einfach viel zu viele und 2€ für das Bier zahlt auch niemand gerne. Eine gut gehende Kneipe lässt also nicht auf einen guten Gewinn schließen.

Wer garantiert Ihnen, das der Umsatz so bleibt. Wenn sie sich mit dem falschen Gast anlegen sind sie sehr schnell ihr einziger Kunde!

Just for Fun ist das eine schöne Sache, für den täglichen Überlebenskampf nicht.

Sorry für die harten Worte, aber ich habe es genau so bereits mehrfach mitbekommen. Die Schicksale sind genauso traurig, wie das verschwinden der Kneipen.

Ich persönlich stelle auch häufig fest, das die Kneipen von den Vorbesitzern und Vermietern, manchmal in Personalunion, regelrecht ausgeblutet werden. Da werden Umsätze aus den 60er Jahren angenommen und die Pacht entsprechend erhöht. Aufgeben kann der Pächter aber nicht, weil er den Rückbau nicht finanzieren kann/ langfristige Verträge laufen/ sich keine Perspektiven bieten.

Ich will meine Eckkneipe wieder zurück Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann ich d-harry nur zustimmen!
Ohne Gastronomische und Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse oder ganz viel Glück, dürfte ein solches Vorhaben meiner Ansicht nach zum scheitern verurteilt sein.
Die Einstellung, wer nichts wird, wird Wirt ist, schon lange nicht mehr realistisch!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Samsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

über das Finazielle ist man sich schon bewusst. Dass es am Anfang nicht einfach wird, ist klar. Ein gewisses Startkapital würde zur Verfügung gstellt. Und ausserdem hat A noch einen Teilzeitjob, der auch weiterhin bestehen bleibt. Ein Steuerberater wird ebenfalls hinzugezogen.
Die Hauptfragen waren nur:

Was passiert, wenn der Pachtvertrag bereits unterschrieben ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt die Konzession aus irgendeinem Grund verweigert wird?

Und was ist der Ausschluss der finanziellen Leistungsunfähigkeit? Bedeutet das, dass man nachweisen muss, dass man genügend Startkapital hat, um das Ganze finanziell aufzuziehen?

Die Schufaauskunft ist auf dem Postweg per Post Ident Verfahren bereits beantragt jedoch noch nicht eingetroffen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich möchte euch ausdrücklich dazu raten vorher, bevor irgendwas unterschrieben wurde Beratung zu holen. Ich bin mit meinem ersten Unternehmen aus Blauäugigkeit mit Pauken und Trompeten untergegangen und habe mich durch Zufall innerhalb 15 Jahren wieder berappelt. Jetzt bin ich seit 8 Monaten wieder selbstständig und habe jede Möglichkeit der Beratung ausgeschöpft, und den Rat angenommen!

Ich hoffe auf Milde bei den Admins Winken Diesen Verein kann ich guten Gewissens Empfehlen.
Mir hat sehr die Wirtschaftsberatung der Stadt geholfen. Alleine die Zuschüsse, die ich sonst nicht gekannt hätte, waren schon der eine oder andere Tausender. Mein Businessplan habe ich zusammen mit "Alt hilft Jung" ausgearbeitet und erstellt (Kostet 100€ + Fahrtkosten). Hier wurde mein Geschäftsmodell umgearbeitet, so das es tragfähig wurde, und ich nochmal 20 000€ Zuschüsse abgreifen konnte. Ohne diese Zuschüsse währe meine Einlage durch ein schlecht gelaufenes Geschäft (Totalverlust) bereits weg.

Und der Spruch "Wir wissen das es zu Anfang nicht einfach wird" lässt bei mir die Alarmglocken schrillen. Es muss einfach sein, und wenn etwas schief geht, dann wird es nicht einfach. Ihr brauch jeden Tag euer Essen, denn der Job hinter der Theke ist eine Schwerstarbeit. Ihr braucht euren Urlaub, Ihr braucht ein Auto, Ihr braucht ein Abendessen zu zweit. Wenn das nicht mehr Möglich ist werdet ihr sehr schnell an dieser harten Arbeit zerbrechen.

Wollt ihr nicht alles selber machen braucht ihr gutes Personal! Das kostet einfach Geld.

Oder ihr wollt doch alles selber machen, dann sieht euer Tag bald so aus:

06:00 Uhr Aufstehen
08:00 Uhr Saubermachen/ Aufräumen Lieferanten empfangen
12:00 Uhr Mittagessen
13:00 Uhr Einkaufen (Großmarkt, usw.)
15:00 Uhr Kochen, vorbereiten der Frikadellen
17:00 Uhr Kaffeemaschine in Betrieb nehmen, Zapfanlage zusammen bauen
18:00 Uhr erster Gast
01:00 Uhr letzter Gast
06:00 Uhr Aufstehen
...

Das hält niemand so ohne weiteres durch.

Nebenbei bemerkt sollten sie sich mit dem Gesundheitsamt kurzschließen. Vielleicht stehen bei einem Pachtwechsel notwendige Modernisierungen an. Auch sollten Sie sich nach dem Ruf der Gaststätte bei denen erkundigen. Die bieten auch den "Dönerschein" an, den ihr auch benötigt. Den solltet ihr auch unbedingt im Vorfeld machen.
Bei Modernisierungen sollte auch bedacht werden, das Stühle und Bänke auch nicht ewig halten. So eine Einrichtung kommt schnell an 20 000€ in der Sparversion!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

d-harry hat folgendes geschrieben::
Nebenbei bemerkt sollten sie sich mit dem Gesundheitsamt kurzschließen.
Hierfür ist nicht das Gesundheitsamt zuständig, sondern die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde . Meist ist es das Veterenäramt.
Genaue Auskunft kann das Ordnungsamt geben.
Normalerweise informiert das Ordnungsamt die Lebensmittelüberwachung sowieso, falls eine Konzession für einen Lebensmittelbetrieb beantragt wird.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben im November ein Restaurant eröffnet. Mit dem Veterinärsamt haben wir VORHER einen Besichtigungstermin gehabt, die haben gesagt, was alles geändert werden muß. Schufa wurde bei mir nicht verlangt, sondern nur ein spezielles Führungszeugnis.
Den Pachtvertrag unterschreibt man mit dem Zusatz, das er nur gilt, wenn ALLE behördlichen Genehmigungen vorliegen, bzw. erteilt sind.

Tagesablauf ist hammerhart, da ich auch noch Vollzeit in meinem alten Job weiterarbeite. Im Moment habe ich (ohne Fahrwege) einen 15 Std Tag. Erst Job, dann EK, dann Restaurant. Man muß sich darüber im Klaren sein, das alles (vor allem am Anfang) sehr sehr zeitaufwändig ist (Buchhaltung, Kassenbuch usw).

Falls ihr euch dafür entscheidet: Viel Glück.

Grüße
Claudia
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.