Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.12.08, 14:04 Titel: Fristen beim Brief und Postzustellungsurkunde !
Hallo !
Vielleicht kann mir nochmal jemand helfen.
Es geht um eine Brief von einem Amtsgericht, der auffordert, innerhalb einer Woche einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen.
Dieser Brief wurde in einem normale Briefumschlag zugestellt und nicht per Postzustellungsurkunde, wie es normalerweise üblich ist.
Ab wann gilt dann die Wochenfrist ?
Nun wurde schon wegen des Brief Kontakt mit dem Gericht aufgenommen, also hat man ja zugegeben, das man den Brief erhalten hat.
Gilt dann das Datum, an dem man das Gericht angerufen hat ?
Wäre nett, wenn jemand dazu eine präzise Antwort geben könnte.
Wenn sich nicht viel geändert hat gilt ein Brief drei Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt, es sei denn, der Empfänger hat ihn später erhalten.
Wo liegt jetzt das Problem, einen Anwalt aufzusuchen und zu benennen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.