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Fristen beim Brief und Postzustellungsurkunde !

 
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:04    Titel: Fristen beim Brief und Postzustellungsurkunde ! Antworten mit Zitat

Hallo !

Vielleicht kann mir nochmal jemand helfen.
Es geht um eine Brief von einem Amtsgericht, der auffordert, innerhalb einer Woche einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen.

Dieser Brief wurde in einem normale Briefumschlag zugestellt und nicht per Postzustellungsurkunde, wie es normalerweise üblich ist.

Ab wann gilt dann die Wochenfrist ?

Nun wurde schon wegen des Brief Kontakt mit dem Gericht aufgenommen, also hat man ja zugegeben, das man den Brief erhalten hat.

Gilt dann das Datum, an dem man das Gericht angerufen hat ?

Wäre nett, wenn jemand dazu eine präzise Antwort geben könnte.

Viele Grüße,

Rechtunwissend
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich nicht viel geändert hat gilt ein Brief drei Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt, es sei denn, der Empfänger hat ihn später erhalten.

Wo liegt jetzt das Problem, einen Anwalt aufzusuchen und zu benennen?
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