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Verfasst am: 02.09.08, 15:01 Titel: Kokainhandel in mehreren fällen vorgeworfen
Guten Tag zusammen,
zum Sachverhalt:
A wird o.g. Vorwurf gemacht.
Bei A wurde KEINE Hausdurchsuchung gemacht sondern A bekam einen Brief von der Kripo und wurde zum Verhör geladen. A ist nicht gegangen sondern hat einen Anwalt eingeschaltet.
A hat mit B per SMS über Zahlen und Geld getextet aber NIE über Drogen! Das Handy stammt von A die SIM von irgend jemand anderem, den A NICHT kennt. Das Handy allerdings stammt von A.
Es gibt keinerlei Zeugenaussagen gegen A oder B! soviel steht fest.
Kann die Kripo mithilfe von Funkzellenüberwachung und sämtlicher anderer Bestimmungsmöglichkeiten feststellen, dass alles mit dem Handy von A getextet wurde? Ich denke JA! Wobei NIE über Drogen getextet wurde!
A ist vor über 10 Jahren wegen BTM Handel bestraft worden und 2007 zu einer Geldstrafe über 1000€ wegen Erwerb von 2 Gramm Kokain.
Was KÖNNTE A passieren bzw. wie ist die Rechtslage?
Anwalt wurde bereits eingeschaltet zwecks Akteneinsicht.
Dennoch, anhand von "fragwürdigen SMS" OHNE Zeugenaussage und OHNE Drogenfund jeglicher Art, kann A doch nicht einfach so wegen o.g. Vorwurf Verurteil werden?!
Nur weil A Kontakt zu ein paar "fragwürdigen" Personen hat kann docch nicht gleich o.g. Verdacht erhoben werden!?
Es könnten ja auch z.B. Zigaretten Stangen gewesen sein um die es ging...
Es muss einem doch ganz klar der Handel NACHGEWIESEN werden oder nicht ?
Das Handy stammt von A die SIM von irgend jemand anderem, den A NICHT kennt.
Bekanntes Muster.
Reicht im Kontext mit Drogenhandel für Anfangsverdacht aus.
Zitat:
A hat mit B per SMS über Zahlen und Geld getextet aber NIE über Drogen!
Wenn die Texte und Zahlen 'so ganz zufällig' zu festgestellten Lieferungen und Handelsgeschäften passen, wird's schwer.
Wenn einer simmst, "Anton ist mit Emma um 12 im Park", und die Polizei weiß, mit Anton ist der Kurier gemeint, mit Emma die Droge und mit Park ein bestimmtes Hotelzimmer und dies durch die folgenden Geschehnisse beweisen kann, dann ist diese SMS ein Beweis für Drogenhandel, auch wenn die Droge nirgendwo genannt wurde. _________________ Grüße,
Abrazo
Naja, A behauptet es ginge um Zigaretten und NICHT um Kokain!
Da A ein vorsichtiger Mensch ist, hat er sich die SIM besorgt um diese Zigaretten Geschäfte zu tätigen.
Wie kann A dann KONKRET der "Kokain" Handel nachgewiesen werden? Wenn A sich mit B trifft und der Handel in der Wohnung von A oder C, D, E stattfindet? Da braucht die Kripo doch z.B. Fotos von der Droge oder Aussagen IMO!
Sag ich doch: entspricht dem Muster.
(Dem unbekannten SIM-Karteneigentümer ist das Handy wahrscheinlich geklaut worden.)
Ganz einfach:
Findet man bei einem Konsumenten Kokain, muss der das ja wohl irgendwo her haben.
Also verfolgt man den Weg der Droge bis dahin, wo sie aller Wahrscheinlichkeit nach herkommen.
Das wird durch Observationen verifiziert, und wenn man der Auffassung ist, die Beweise reichen insgesamt im Kontext aus, wird der Ring ausgehoben.
In der Regel ist das das Ergebnis monatelanger Feinarbeit und recht zuverlässig. _________________ Grüße,
Abrazo
Also das mit der SIM Karte ist sowieso absolut unbrauchbar weil man ja, soweit ICH informiert bin, über die IMEI Nummer des Handys zumindest auch den Handybenutzer feststellen kann und über die Funkzellenüberwachung genau festatellen kann wo derjenige wohnt.
Abrazo: Findet man bei einem Konsumenten Kokain, muss der das ja wohl irgendwo her haben.
Also verfolgt man den Weg der Droge bis dahin, wo sie aller Wahrscheinlichkeit nach herkommen.
Das wird durch Observationen verifiziert, und wenn man der Auffassung ist, die Beweise reichen insgesamt im Kontext aus, wird der Ring ausgehoben.
In der Regel ist das das Ergebnis monatelanger Feinarbeit und recht zuverlässig.
Das schon...aber es wurden keine Drogen bei niemandem gefunden! NIEMAND hat mit der Kripo zu tun gehabt und es gibt KEINE Aussagen gegen A!
Noch nie was mit Koks zu tun gehabt, nie welches ver- oder gekauft oder anderweitig im Besitz gehabt, da gäbe es ja ohnehin nix für die StA / Polizei zu ermitteln. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Also das mit der SIM Karte ist sowieso absolut unbrauchbar weil man ja, soweit ICH informiert bin, über die IMEI Nummer des Handys zumindest auch den Handybenutzer feststellen kann und über die Funkzellenüberwachung genau festatellen kann wo derjenige wohnt.
Kann man.
Vorausgesetzt, man hat einen richterlichen Beschluss, um das Handy überhaupt überwachen zu dürfen.
Um den zu kriegen, muss man allerdings einen konkreten Anfangsverdacht haben.
Wie stellst Du Dir vor, dass man über die Nummer eines Handys den Handybesitzer feststellen kann, wenn der eine geklaute SIM-Karte benutzt? Was man feststellen kann ist, wem es geklaut wurde.
Doch um auch das feststellen zu können - muss man erst mal die Handynummer haben. Oder meinst Du, die Polizei überwacht lückenlos den Verkehr von mindestens 50 Mio Handys, die es in Deutschland gibt? Mal abgesehen davon, dass sie das gar nicht darf?
Also: irgendwo hatte die Polizei die Handynummer her.
Vielleicht von einem, der als Kleindealer bekannt war, dessen Handy bei einer Routinekontrolle mal eben überprüft wurde mit dem Ergebnis, dass kontrolliert wurde, mit wem er denn korrespondiert hat.
Zitat:
Das schon...aber es wurden keine Drogen bei niemandem gefunden! NIEMAND hat mit der Kripo zu tun gehabt und es gibt KEINE Aussagen gegen A!
Wer hat denn die Ermittlungsakte gelesen, wo das eventuell drin steht?
Sein Anwalt?
Nun, wenn es keinerlei Anhaltspunkte für Drogenhandel in der Akte gibt, dann wird der schon wissen, was er zu tun hat.
Wer die Akte aber nicht gelesen hat, sollte sich besser nicht so weit aus dem Fenster hängen.
Übrigens, wo hatte A denn die Zigarettenstangen, mit denen er gehandelt haben will? Wenn A aussagt, die SMS bezogen sich auf die Übergabe von nicht versteuerten Zigaretten, dann könnte (nur mal so als Beispiel) ein verdeckter Ermittler, der vor der Tür stand, die Feststellung machen (und ggf per Foto belegen), dass A aber keinen Sack dabei hatte.
Bzw. bei höheren Summen Kiste oder gar LKW - für die Zigarettenstangen.
Nur mal so als Anhaltspunkt, wie man Behauptungen widerlegen kann.
Natürlich ist es immer mal möglich, dass einer fälschlicherweise verdächtigt wird. Verdacht heißt ja nicht, ist überführt.
Allerdings wird es dann keine allzu großen Probleme bereiten nachzuweisen, dass die gesammelten Indizien tatsächlich in einem anderen sinnvollen Zusammenhang stehen als in dem, den die Drogenfahndung vermutet. _________________ Grüße,
Abrazo
ABRAZO: Wie stellst Du Dir vor, dass man über die Nummer eines Handys den Handybesitzer feststellen kann, wenn der eine geklaute SIM-Karte benutzt? Was man feststellen kann ist, wem es geklaut wurde.
Nochmal zum Handy: Das Handy gehört A nur die SIM ist von XY. A hat die SIM von B gekauft um damit die Geschäfte zu tätigen. Ich war der Meinung man könne das Handy durch die IMEI Nummer eindeutig A zuordnen und dadurch auch den SMS Verkehr zwischen A und B.
Falls dies aber nicht so leicht ginge, müsste man doch A nachweisen, dass der SMS Verkehr von ihm stamme und nicht von jemandem der vor der Terrasse stand...ich weiß, das ist ziemlich weit her geholt
Die Ermittlungsakten sind noch nicht beim Anwalt, darum braucht auch nicht weiter spekuliert zu werden. A war nur der Meinung es waren ca 5 Personen mit dieser Sache involviert und A hat mit jedem gesprochen. Niemand hat einen Brief von der Kripo bekommen und keiner hat eine dementsprechende Aussage zu o.g. Thema gemacht.
Nu pass mal auf: es ist ja noch nicht aller Tage Abend.
A sollte erst mal Bilanz ziehen, was er so vertickt hat. Wenn das im Wesentlichen nicht mehr war, als für einen überschaubaren festen Freundeskreis, dann könnte die Drogenfahndung eventuell nicht an A's Dealerei interessiert sein, sondern meinen, A könnte was wissen, was sie gerne wissen möchte.
In dem Falle ist es nicht auszuschließen, dass A mit einem blauen Auge davon kommt.
Wenn A zum Verhör geladen ist, dann kann es auch sein, dass er eben nur zum Verhör geladen ist und nicht ausdrücklich als Beschuldigter. Freilich dürfte die Aktenausbeute, die A's Anwalt dann macht, eher mager sein, heißt, A hat dann keine Ahnung, was die Drogenfahndung von ihm will. Wäre aber kein schlechtes Zeichen.
A sollte besser nicht jede Aussage verweigern. Dann werden die böse. A braucht sich aber keinesfalls selbst zu beschuldigen; das wollen die möglicherweise auch gar nicht. Ich gehe mal davon aus, dass A's Anwalt A im Fall des Falles gründlich vergattern wird, ihm klar machen wird, an welchen Punkten A die Klappe zu halten hat, damit er sich nicht selber ein Bein stellt, und A sollte da sehr sorgfältig zuhören, denn das ist alles sehr wichtig.
Andererseits, Drogenfahnder sind Profis. Wenn die an A nicht interessiert sind, dann werden die ihm erst gar nicht auf den Zahn fühlen, was seine eigenen Angelegenheiten betrifft. Aber - hat keinen Sinn, sie verkohlen zu wollen. Die kennen das Geschäft besser als A, das sollte er einrechnen. _________________ Grüße,
Abrazo
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