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Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 03.12.08, 14:33 Titel:
Wie aha? Wie würdest denn Du im Falle des § 31a StVZO die Verhältnismässigkeit prüfen, wenn Du auf den Bußgeldbescheid nicht Bezug nehmen willst? _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
AHA, DANKE wollte ich sagen, ich habe verstanden
Also ich fasse noch mal zusammen:
- 31a StVZO
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, da 36 Monate unverhältnismäßig für Ordnungswidrigkeit, die 15 Euro kostet, laut Bußgeldkatalog lfnd. Nr. 52.
--> VA deswegen materielle rechtswidrig
Noch was?? Schreibe ich auch 24 oder 49 StVO in der Klausur?
Und wo ist Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verankert?
Schreib ich auch was zum Ermessen?
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 03.12.08, 15:22 Titel:
Zitat:
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, da 36 Monate unverhältnismäßig für Ordnungswidrigkeit, die 15 Euro kostet, laut Bußgeldkatalog lfnd. Nr. 52.
Jein. § 31a StVZO soll zukünftige Verstösse nachvollziehbar machen. Bei einem Parkverstoss kann man aber nicht darauf schließen, dass der Fahrzeughalter zukünftig Verstösse begeht, die im Punktebereich liegen.
Zitat:
Noch was?? Schreibe ich auch 24 oder 49 StVO in der Klausur?
Kannst Du. Bei der Subsumtion des SV´s unter § 31a StVZO bei "Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften"
Zitat:
Und wo ist Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verankert?
Das weisst Du! Wenn nicht, dann schau nach.
Zitat:
Schreib ich auch was zum Ermessen?
Welches Ermessen könnte denn vorliegen? _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
- Also, schreibe ich 24 oder 49 oder beide?
- Verhältnismäßigkeit wird Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes entnommen
- Ermessen: Erschließungsermessen, da "kann" Fahrtenbuchführung verlangen?
- Ermessensfehlgebrauch: Nach § 114 VwGO Rechtswidrigkeit anzunehmen, wenn E. überschritten oder Zweck verfehlt ist --> hier ist Ermessen überschritten (Überschreitung).
Entschließungsermessen (vielleicht auch nur ein Schreibfehler)
Um das Ganze noch zu sortieren:
Die Verhältnismäßigkeit wird regelmäßig im Rahmen der Ermessensüberschreitung geprüft.
Was passiert, wenn der Fahrzeughalter X ins Fahrtenbuch einträgt, dass Y in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr fährt, dann jedoch der Y das Auto einem Dritten übergibt.
Wie will die Verwaltungsbehörde wissen, dass der Fahrer auch tatsächlich gefahren ist, zumal der Fahrer nicht bestraft wird, wenn er das Fahrzeug einem Dritten weitergibt (zB in Familie: Eltern geben Kind Auto, Kind lässt von einem Dritten fahren, weil von Party betrunken, Kind sagt aber Eltern es sei selbst gefahren). _________________ mfg
Klaus
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