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Ehemaliger Mieter mit unbezahlten Nebenkosten ins Ausland
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geeny
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Anmeldungsdatum: 02.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 19:32    Titel: Ehemaliger Mieter mit unbezahlten Nebenkosten ins Ausland Antworten mit Zitat

Unsere ehemalige Mieterin hat 850€ Betriebskosten von 2006 trotz mehrfacher (unbeantworteter), rechtzeitig zugestellter Faxe, Emails, Briefe etc nicht gezahlt.
Das Problem: Sie lebt jetzt in der Dom.Republik.
Kann man das Geld auch dort gerichtlich geltend machen? Gibt es Mittel und Wege, das Geld zu retten, falls sie sich weiterhin unsichtbar stellt?

Ihre Adresse liegt vor.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

m.E. besteht mit Sicherheit ein rechtlicher Anspruch. Diesen durchzusetzen dürfte schwierig bis unmöglich sein.
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es dürfte mehr Kosten verursachen als letztlich wieder reinkommt. Man könnte höchstens versuchen einen Titel über einen Mahnbescheid zu erwirken und hoffen das die Mieterin innerhalb der nächsten 30 Jahre nochmal nach Deutschland kommt und dann pfänden lassen. Ich weiss allerdings nicht ob ein Mahnbescheid so einfach machbar ist, wenn ja wäre das eine kostengünstige Möglichkeit.
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

mögliche Schritte:
Strafantrag stellen wegen Betrug ( kostenlos )
Beim Auswärtigen Amt nachfragen, ob ein Rechtshilfeabkommen mit der Dom.Republik. besteht. (Telefonat , EMail fast kostenlos ).

Ansonsten wie Strider sagt " beten und hoffen ".
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Seine Rechnungen nicht zu bezahlen, ist aber kein Betrug.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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emi 10
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dieser http://lexikon.calsky.com/de/txt/b/be/betrug.php schon.

Die Mieterin entzieht sich schon n.m.M. der deutschen Gerichtsbarkeit,
keine Reaktion auf Schreien ect. und der Zeitraum der Forderung.

Ich laß mich gern eines besseren belehren. Smilie
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich laß mich gern eines besseren belehren.
Ok, ich bezweifle mal eine Täuschung.

Grüße
KurzDa
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

@emi10,

die Mieterin entzieht sich also der deutschen Gerichtsbarkeit?! Der TE fragt doch eindeutig, ob man das Geld dort gerichtlich beitreiben lassen kann. Daraus kann doch geschlossen werden, dass die Angelegenheit in Deutschland noch gar nicht rechtshängig ist. Wie sie in diesem Zusammenhang eine Betrugsabsicht herleiten wollen, erschließt sich mir nicht.

Um der Mieterin eine Betrugsabsicht unterstellen zu können, müsste man der Dame nachweisen können, dass sie bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages wusste, dass sie die BK-Nachzahlung nicht zahlen kann oder will.

Im Bezug auf die Ausgangsfrage lässt sich dies jedoch nicht beantworten, weil wir ja nicht wissen, wie lange das Mietverhältnis angedauert, und ob die Dame in diesem Zeitraum ihre Nebenkosten immer brav bezahlt hat.

Rechnungen nicht zu zahlen, heißt nicht gleichzeitig Betrug.

@geeny,

Die Idee von Strider mit dem Mahnbescheid ist so schlecht nicht. Die Übermittlung des Mahnbescheides erfolgt diplomatisch. Mehr Informationen zu diesem Thema kann man auf der Seite der Deutschen Botschaft Santo Domingo nachlesen.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ich laß mich gern eines besseren belehren.
Ok, ich bezweifle mal eine Täuschung.

Grüße
KurzDa

Und ich hänge noch meine Zweifel an einem erregten Irrtum hinten dran. - Und obendrein noch eine fehlende Vermögensverfügung durch den Vermieter. Cool
_________________
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 04.12.08, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Karsten,

emis Aussage beinhaltet viele Zweifel, zumal sie auch noch einen konkreten Tipp gibt.

Die Aussage ist im Bezug auf den genannten Sachverhalt schlichtweg falsch und äußert sich hier als ein schneller Schuss aus der Hüfte.

Auch das Einbinden eines Links kann nicht zu der Annahme führen, dass die Aussage richtig sei.

Ich spare mir jetzt, weitere Einzelheiten der Aussage zu zerlegen. Fakt ist jedoch, dass der TE mit einer Strafanzeige sein Geld nicht bekommen hätte.
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo in der Runde
Au Backe, da habt ihr mir ja ein paar schallende Ohrfeigen gegeben Verlegen. Bin euch aber nicht böse Smilie
Zitat:
Ich spare mir jetzt, weitere Einzelheiten der Aussage zu zerlegen.

Wäre nett, wenn es per PN für besseres Verständnis möglich ist; oder in einer anderen Foren-Untergruppe.

Es grüßt Smilie
Emi 10


Zuletzt bearbeitet von emi 10 am 05.12.08, 14:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.08, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo emi10,

warum per PN oder in einem anderen Subforum? Die Antwort wurde hier gegeben und somit kann es doch auch hier weiter besprochen werden.

Natürlich ist es nicht Absicht des Forums, schallende Ohrfeigen zu verteilen. Die Antwort auf die Ausgangsfrage war jedoch nicht passend. Denn im Ergebnis hätte der TE durch ein Strafverfahren- was gar nicht einzuleiten wäre - sein Geld nicht retten können.

Die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB sind hier nun einmal aus der Sachverhaltsschilderung nicht zu entnehmen und auch nicht hinein interpretierbar.

Hinsichtlich der Terminologie Ihrer Aussage sei folgendes gesagt:

Sie hatten vorgeschlagen, Strafantrag wegen Betruges zu stellen. Es mag jetzt vielleicht kleinlich klingen, aber der Begriff des Strafantrags ist hier aufgrund § 263 StGB i.V.m. § 77b StGB völlig fehl am Platze, da Betrug kein Antragsdelikt ist, mithin auch nicht der Frist des § 77b StGB unterliegt.

Klar ist, dass Sie sicher Strafanzeige meinten. Ob dies allerdings auch der TE erkennen konnte und durfte, sei dahingestellt.

Natürlich sind wir alle nicht frei von Fehlern. Aber im Ergebnis sollte man bei Antworten, die ohnehin nicht zur Lösung des Problemes führen, zumindest Fachbegriffe so verwenden, dass sie im Ergebnis auch richtig genannt werden können.

Bitte nicht böse sein, weil wir lernen ja alle aus unseren Fehlern und schließlich haben Sie es ja auch nur gut gemeint. In diesem Sinne.......
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker13

Ein Idee ist aufgegangen. Danke Smilie

ich bin keinem böse, und mit den schallenden Ohrfeigen war ja auch nicht soo ernst gemeint.
Wenn dem so sein sollte könnte ich mich erschießen. Smilie
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geeny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 16:35    Titel: Bitte nochmal für Laien Antworten mit Zitat

Liebe Ratgeber,

vielen Dank für Ihre zahlreichen, tollen Tipps.
Jedoch ist es mir (völlig richtig erkannt) noch nicht wirklich ersichtlich, was ich jetzt tun soll.
Ich bin diesbezüglich wirklich blutige Laiin!

Mahnbescheid oder Strafanzeige???

Habe ich es richtig verstanden, daß der Mahnbescheid dann durch das Konsulat ("diplomatisch") an die säumige Mieterin (die sich immernoch nicht gemeldet hat) zugestellt und ggf geahndet werden kann?

Wo genau stelle ich den Mahnbescheid??

Vielen Dank für Ihre freundliche Hilfe!
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Strider
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Strafanzeige ist wie schon geschrieben sinnlos, da es sich nicht um eine Straftat handelt.
Bleibt also nur der Mahnbescheid. Dieser kann als Formular gekauft werden und dabei ist auch eine Ausfüllhilfe. Den Bescheid gibt man dann beim Gericht ab und die machen den Rest. Irgendwann bekommt man dann Bescheid was daraus geworden ist.
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