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Instandhaltung = Reparaturübernahme

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:41    Titel: Instandhaltung = Reparaturübernahme Antworten mit Zitat

Wenn sich ein Pächter verpflichtet, den Aufzug in regelmäßigen Abständen zu warten und instand zu halten, bedeutet dies, dass er alle technischen Defekte selbst zu tragen hat ?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so die Formulierung ist, würde ich glatt ja sagen.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das teile ich nicht mit Strider.

Um was für einen Aufzug handelt es sich überhaupt?
Um einen Lastenaufzug in einem Gewerbe ? (Küche )
oder einen Personenaufzug in einem Treppenhaus welches auch noch von anderen Mietern genutzt wird.

In einem Pachtvertrag können zwar verschiedene Reparatur oder Renovierungsarbeiten dem Pächter auferlegt werden aber auch dies hat seine Grenzen.

Ich denke mal das in diesem Urteil etwas brauchbares zu finden ist.

http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=122071

Sollte es nicht oder auch teilweise nicht zutreffen kann der, der es beanstandet vielleicht für etwas anderes gebrauchen.
Nennt man so etwas nicht salvatorische Klausel ? Mit den Augen rollen
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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