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Was ich nicht verstehe, bzw. was hier nicht deutlich gesagt wurde: Hier ist immer von "Beleidigung" die Rede. Das setzt aber eine Äußerung (*) gegenüber dem Lehrer oder Dritten voraus, und die sehe ich hier nicht, weil das Gedicht laut Sachverhalt (noch) niemandem gezeigt wurde. Dann kommt es aber auf den Inhalt gar nicht mehr an, es liegt keine Beleidigung vor.
Wie begründet sich dann die Disziplinarmaßnahme?
Es ist nicht verboten, über jemanden schlecht zu denken, und es ist auch nicht verboten, diesen Gedanken (für sich) zu Papier zu bringen.
Gruß
Newbie
(*) wikipedia: "Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten".
John Robie hat ganz am Anfang geschrieben: Das ist sehr abstrakt.
Abstrakt ist der Sachverhalt nur in Bezug darauf, was genau in dem Text stand, nicht in Bezug auf die Umstände, wie der Lehrer und andere Personen von dem Text Kenntnis erhielten.
Zitat:
Insofern kann ich mich bisher auch der Vermutung von Kurt Knitz nicht ganz verschließen.
Ich teile diese Vermutung ebenfalls. Aber es ist doch im Grunde egal, was drin stand? Oder gilt in Schulen irgendein Sonderrecht, von dem ich nichts weiß?
Ich darf in meinem privaten Kämmerlein aufschreiben oder dichten, was ich will, auch die schlimmsten Sachen ("Lehrer X. ist der Antichrist persönlich"). Solange ich meine Notizen anderen nicht zur Kenntnis bringe, sind diese durch das Grundrecht der Gedankenfreiheit geschützt.
Wäre das Gedicht in einem Notizbuch gestanden, auf dem vorne drauf steht "Mein Tagebuch", würden wir hier gar nicht erst lange diskutieren, oder?
Im Moment sieht das für mich so aus, als ob der Lehrer hier weit über das Ziel hinausgeschossen ist.
Wäre das Gedicht in einem Notizbuch gestanden, auf dem vorne drauf steht "Mein Tagebuch", würden wir hier gar nicht erst lange diskutieren, oder?
Wenn das Tagebuch geschlossen war - möglicherweise nicht.
Mir ist der Sachverhalt aber nach wie vor nicht verständlich. Er ist auch nicht plausibel.
clineB hat folgendes geschrieben::
Person B findet den Text ohne Wissen und Einverständnis von Person A im Unterricht und fühlt sich durch diesen persönlich angegriffen.
...
Ein Schüler nahm sich ein Blatt aus dem Block. Unter diesem Blatt befand sich das Dokument. Dieses sah Person B, las es durch und nahm es mit.
Lehrer B findet also ohne Wissen und Einverständnis von A bei einem weiteren Schüler den Zettel?
Warum sollte der Lehrer bei A um Erlaubnis fragen, ob er bei C auf einen Block/Zettel oder sonst was schauen darf?
Es ist im Unterricht nicht ungewöhnlich, dass ein Lehrer durch die Reihen geht und auch einen Blick auf die Aufzeichnungen der Schüler wirft. Dazu bedarf es m.E. keiner Erlaubnis des Schülers. Wenn der Schüler etwas nicht gelesen wissen möchte, steht es ihm frei, dieses in der Tasche zu lassen.
Dieser Zettel liegt allerdings zum Zeitpunkt des Findens offen auf dem Tisch, aufgedeckt durch den weiteren Schüler. Dabei kommt also die Beleidigung, so es eine war, zum Vorschein. Diese wird damit wohl offensichtlich nicht nur dem Lehrer, sondern vor allem auch dem weiteren Schüler zur Kenntnis gebracht.
Und jetzt frage ich mich ganz praxisnah, was da wohl vorgefallen ist:
Wurde da ein Spottgedicht auf den Lehrer geschrieben, dieses mit einem Blatt abgedeckt und der Block an den Nachbarn gereicht? Der hat das oberste Blatt weggenommen, das Gedicht gelesen, der Lehrer hat’s gesehen, es auch gelesen und es eingesackt?
clineB hat folgendes geschrieben::
Also sowas wie Spanien --> Albanien.
Schön schwammig, wie der Rest auch. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Lehrer B findet also ohne Wissen und Einverständnis von A bei einem weiteren Schüler den Zettel?
Ich hatte es so verstanden, der Block war bei A, ein anderer Schüler hat sich ein Blatt genommen und dadurch kam das Gedicht zum Vorschein.
Zitat:
Es ist im Unterricht nicht ungewöhnlich, dass ein Lehrer durch die Reihen geht und auch einen Blick auf die Aufzeichnungen der Schüler wirft. Dazu bedarf es m.E. keiner Erlaubnis des Schülers. Wenn der Schüler etwas nicht gelesen wissen möchte, steht es ihm frei, dieses in der Tasche zu lassen.
Dieser Zettel liegt allerdings zum Zeitpunkt des Findens offen auf dem Tisch, aufgedeckt durch den weiteren Schüler. Dabei kommt also die Beleidigung, so es eine war, zum Vorschein. Diese wird damit wohl offensichtlich nicht nur dem Lehrer, sondern vor allem auch dem weiteren Schüler zur Kenntnis gebracht.
Alles richtig. Damit man von Beleidigung reden kann, müßte aber dieses "zur Kenntnis bringen" von A babsichtigt gewesen sein.
Zitat:
Und jetzt frage ich mich ganz praxisnah, was da wohl vorgefallen ist:
Wurde da ein Spottgedicht auf den Lehrer geschrieben, dieses mit einem Blatt abgedeckt und der Block an den Nachbarn gereicht? Der hat das oberste Blatt weggenommen, das Gedicht gelesen, der Lehrer hat’s gesehen, es auch gelesen und es eingesackt?
Kann sein. Das Herumreichen eines Spottgedichts auf einen Lehrer im Unterricht dürfte ziemlich sicher als eine Beleidigung einzustufen sein ...
In dem Fall dürfte der Schüler auch mit seinen "urheberrechtlichen" Ansprüchen nicht sehr weit kommen ...
Habe da ein vergleichbares Bild im Kopf... Schüler nutzt einen Block sowohl in der Schule als auch privat, verfasst irgendwann diesen Rap und der befindet sich eben in diesem Block. Im Laufe des Unterrichtes werden dann Stück um Stück die leeren Blätter dazwischen aufgebraucht und irgendwann borgt sich ein Mitschüler das letzte Blatt und damit kommt der Rap zum Vorschein... _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Habe da ein vergleichbares Bild im Kopf... Schüler nutzt einen Block sowohl in der Schule als auch privat, verfasst irgendwann diesen Rap und der befindet sich eben in diesem Block. Im Laufe des Unterrichtes werden dann Stück um Stück die leeren Blätter dazwischen aufgebraucht und irgendwann borgt sich ein Mitschüler das letzte Blatt und damit kommt der Rap zum Vorschein...
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