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Verfasst am: 03.12.08, 07:24 Titel: Defekt des Wasserleitungsnetzes -Sondereigentum bei Wohnung?
Wer trägt die Kosten, wenn anlässlich der Durchfeuchtung eines Kellers festgestellt wird, dass der Bodenablauf unter der Duschwanne einer darüberliegenden Wohnung defekt ist und die Bestellung eines Handwerkers durch den Verwalter eigenmächtig ohne vorherige Abstimmung mit dem Eigentümer veranlasst wurde. Handelt es sich bei den Abwasserleitungen um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
Der Eigentümer der darüber liegenden Wohnung muß für den Schaden aufkommen, denn der Badewannenablauf ist Sondereigentum; somit auch die Kosten für den Handwerker.
Der Verwalter handelt hier nicht eigenmächtig, sondern ist dazu verpflichtet; genauso wie die Eigentümer selbst; den Schaden am Gemeinschaftseigentum so gering wie möglich zu halten.
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