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Streitwertberechnung bei Zustimmungsklage Miete für Ehepaare

 
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LaVida
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 13:17    Titel: Streitwertberechnung bei Zustimmungsklage Miete für Ehepaare Antworten mit Zitat

Hallo,

hier meine Frage:

Wie wird der Streitwert bei einer Zustimmungsklage berechnet? Ist es das 3fache der Miete netto oder brutto?

Und warum erhält ein Ehepaar 2 seperate Klageschriften vom Gericht -zwar mit derselben Geschäftsnummer.

Aber in beiden ist ein Streitwert angegeben.
-> heißt es, dass der Streitwert dann für jeden einzelnen Mietpartner gilt?

Versteh ich irgendwie nicht?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Steitwert einer Mieterhöhungsklage beträgt den Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete.

Im übrigen ist es eine Klage, die aber jedem Beklagten zuzustellen ist.
_________________
Gruß
Peter H.
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LaVida
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die Antwort.

Dann ist alles klar Smilie
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