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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.12.08, 16:42 Titel: WARNUNG! |
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Frage: Das Bundesgesundheitsministerium gibt eine Warnung wegen glykolhaltigem Wein an die Bevölkerung heraus. Woran fehlt es hier für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes? Welche Art von Verwaltungshandeln liegt vor?
Meine Antwort:
- Es fehlt hier an dem Merkmal "Regelung", da es sich nur um eine Information einer Behörde handelt. Hier fehlt der Wille zur Selbstverpflichtung. ??
- Es ist kein VA, sondern als Verwaltungshandeln ist eine Warnung ein Realakt:
BVerwG und Teile der Literatur stufen sie als schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln ein (Realakt, da keine Rechtsfolge beabsichtigt )
-Aufgrund geringerer Eingiffsqualität Einordnung als
schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln unstrittig |
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Brauerbauer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.07.2005 Beiträge: 240
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Verfasst am: 03.12.08, 17:27 Titel: |
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Zitat: |
-Aufgrund geringerer Eingiffsqualität Einordnung als
schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln unstrittig |
Wie meinst du das? |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.12.08, 17:47 Titel: |
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Naja, entgegen einer Meinung, die besagt, dass Warnung aufgrund ihrer Wirkung gleiche Anforderungen wie Eingriffsverwaltung hat, ist doch h.M., dass es sich um schlicht hoheitliches Handeln handelt, da die Eingriffsqualität doch gering ist.
Das nur zur Abgrenzung.
Reicht das denn sonst?
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.12.08, 17:53 Titel: |
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Adriana hat folgendes geschrieben:: | ist doch h.M., dass es sich um schlicht hoheitliches Handeln handelt, da die Eingriffsqualität doch gering ist. |
Kannst Du mal eine h.M. zitieren? Meines Wissens liegt eine Regelung iGz. schlichten Verwaltungshandeln vor, wenn die Maßnahme auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Intensitätsfragen der Eingriffsqualität wären mir hierbei neu.
Gruß
Dea |
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Brauerbauer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.07.2005 Beiträge: 240
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Verfasst am: 03.12.08, 17:57 Titel: |
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Weißt du im Übrigen (nur der Kontrolle halber), wo die Voraussetzungen für einen VA normiert sind? Die Norm sollte in jedem Fall immer (betrifft auch die übrigen Threads) dazu genannt werden. |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.12.08, 18:04 Titel: |
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Ich kann leider keine h.M. zitieren, ich kann dazu nicht mehr sagen im Moment ...
iGz, o Gott, was heißt das denn?
ja, VA ist in § 35 VwVfG legaldefiniert.
Also, ist das jetzt richtig, was ich oben geschriebn habe, das mit dem Fehlen des Merkmals Regelung, da keine Rechtsfolge und deswegen schlicht hoheitlihcer realakt? |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.12.08, 18:07 Titel: |
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Zitat: | iGz, o Gott, was heißt das denn?
| Siehst Du, Dea kann auch ned so gut erklären _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
Unsere Forenregeln |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.12.08, 18:12 Titel: |
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Hahaha.
Ja, und ich hatte mich schon so auf eine kurze knackige schöne Klausurantwort gefreut.
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.12.08, 18:19 Titel: |
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KurzDa hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | iGz, o Gott, was heißt das denn?
| Siehst Du, Dea kann auch ned so gut erklären |
Warum soll ich gut erklären können?
Außerdem hatte ich was gefragt |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.12.08, 18:19 Titel: |
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Adriana hat folgendes geschrieben:: | Also, ist das jetzt richtig, was ich oben geschriebn habe, das mit dem Fehlen des Merkmals Regelung, da keine Rechtsfolge und deswegen schlicht hoheitlihcer realakt? |
Jein. Dann jedenfalls kein VA, ob hoheitliches Handeln ist ja wieder eine andere Frage. |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.12.08, 18:30 Titel: |
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Weil du letztens so gut erklärt hast. Ich habe dich gesucht, bei meinen Mordfällen .
Also was ist denn jetzt eine Warnung? |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.12.08, 18:33 Titel: |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Warum soll ich gut erklären können?
| Das sagt zumindest Adriana.
Und als Du nicht da warst, wurden meine pädagogischen Fähigkeiten von Adriana verschmäht. _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.12.08, 18:33 Titel: |
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Adriana hat folgendes geschrieben:: | Weil du letztens so gut erklärt hast. Ich habe dich gesucht, bei meinen Mordfällen .
Also was ist denn jetzt eine Warnung? |
Eine Warnung durch staatliche Organe ist ein Realhandeln. |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.12.08, 18:36 Titel: |
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Realhandeln = Realakt oder?
Aber Handeln durch staatliche Organe ist doch hoheitliches Handeln.. ? |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.12.08, 18:41 Titel: |
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Adriana hat folgendes geschrieben:: | Realhandeln = Realakt oder?
Aber Handeln durch staatliche Organe ist doch hoheitliches Handeln.. ? |
Und warum soll hoheitliches Handeln kein Realakt sein können? |
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