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WARNUNG!
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 16:42    Titel: WARNUNG! Antworten mit Zitat

Frage: Das Bundesgesundheitsministerium gibt eine Warnung wegen glykolhaltigem Wein an die Bevölkerung heraus. Woran fehlt es hier für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes? Welche Art von Verwaltungshandeln liegt vor?

Meine Antwort:
- Es fehlt hier an dem Merkmal "Regelung", da es sich nur um eine Information einer Behörde handelt. Hier fehlt der Wille zur Selbstverpflichtung. ??

- Es ist kein VA, sondern als Verwaltungshandeln ist eine Warnung ein Realakt:
BVerwG und Teile der Literatur stufen sie als schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln ein (Realakt, da keine Rechtsfolge beabsichtigt )

-Aufgrund geringerer Eingiffsqualität Einordnung als
schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln unstrittig
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Brauerbauer
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

-Aufgrund geringerer Eingiffsqualität Einordnung als
schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln unstrittig

Wie meinst du das?
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, entgegen einer Meinung, die besagt, dass Warnung aufgrund ihrer Wirkung gleiche Anforderungen wie Eingriffsverwaltung hat, ist doch h.M., dass es sich um schlicht hoheitliches Handeln handelt, da die Eingriffsqualität doch gering ist.
Das nur zur Abgrenzung.

Reicht das denn sonst?
Smilie
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
ist doch h.M., dass es sich um schlicht hoheitliches Handeln handelt, da die Eingriffsqualität doch gering ist.


Kannst Du mal eine h.M. zitieren? Meines Wissens liegt eine Regelung iGz. schlichten Verwaltungshandeln vor, wenn die Maßnahme auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Intensitätsfragen der Eingriffsqualität wären mir hierbei neu.

Gruß
Dea
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Brauerbauer
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Weißt du im Übrigen (nur der Kontrolle halber), wo die Voraussetzungen für einen VA normiert sind? Die Norm sollte in jedem Fall immer (betrifft auch die übrigen Threads) dazu genannt werden.
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann leider keine h.M. zitieren, ich kann dazu nicht mehr sagen im Moment ...
iGz, o Gott, was heißt das denn?
ja, VA ist in § 35 VwVfG legaldefiniert.

Also, ist das jetzt richtig, was ich oben geschriebn habe, das mit dem Fehlen des Merkmals Regelung, da keine Rechtsfolge und deswegen schlicht hoheitlihcer realakt?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
iGz, o Gott, was heißt das denn?
Siehst Du, Dea kann auch ned so gut erklären Auf den Arm nehmen
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hahaha.
Ja, und ich hatte mich schon so auf eine kurze knackige schöne Klausurantwort gefreut.
Smilie
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
iGz, o Gott, was heißt das denn?
Siehst Du, Dea kann auch ned so gut erklären Auf den Arm nehmen


Warum soll ich gut erklären können? Geschockt

Außerdem hatte ich was gefragt Sehr glücklich
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
Also, ist das jetzt richtig, was ich oben geschriebn habe, das mit dem Fehlen des Merkmals Regelung, da keine Rechtsfolge und deswegen schlicht hoheitlihcer realakt?


Jein. Dann jedenfalls kein VA, ob hoheitliches Handeln ist ja wieder eine andere Frage.
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Weil du letztens so gut erklärt hast. Ich habe dich gesucht, bei meinen Mordfällen Smilie.

Also was ist denn jetzt eine Warnung? Traurig
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Warum soll ich gut erklären können?
Das sagt zumindest Adriana.
Und als Du nicht da warst, wurden meine pädagogischen Fähigkeiten von Adriana verschmäht. Lachen
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
Weil du letztens so gut erklärt hast. Ich habe dich gesucht, bei meinen Mordfällen Smilie.

Also was ist denn jetzt eine Warnung? Traurig


Eine Warnung durch staatliche Organe ist ein Realhandeln.
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Realhandeln = Realakt oder?
Aber Handeln durch staatliche Organe ist doch hoheitliches Handeln.. ?
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
Realhandeln = Realakt oder?
Aber Handeln durch staatliche Organe ist doch hoheitliches Handeln.. ?


Und warum soll hoheitliches Handeln kein Realakt sein können?
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