Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nehmen wir einmal an ein Verwalter erstellt die Jahresabrechnung und rechnet Müllgebühren nach Köpfen pro Monat ab.
Leider gibt es für diesen Verteilungsschlüssel keinerlei Grundlage, denn es wurden niemals derartige Beschlüsse gefasst und in der TE steht eindeutig, dass Müllgebühren nach ME abgerechnet werden müssen.
In der darauffolgenden Versammlung macht der Eigentümer XY den Verwalter darauf aufmerksam, woraufhin dieser zwar "rumzickt" , dann bekommt er jedoch die Geamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen (unter Berücksichtigung der Änderung des Verteilungsschlüssels beschlossen. (d.h. die Eigentümer haben eine Abrechnung beschlossen welche sie nicht kennen).
Allerdings, hat der tolle Verwalter infolge dieses Durcheinanders nun vergessen einen Fälligkeitstermin zu nennen bzw. beschliessen zu lassen.
Meines Erachtens nach führt dies zu grossen Problemen bei evtl. Verkäufen in naher Zukunft und des weiteren überlegt der Eigentümer XY nun, ob er seine Nachzahlung nicht erstmal zurückhalten kann....es gibt keinen Fälligkeitstermin..... .
Wie seht ihr diesen natürlich frei erfunden Sachverhalt ???
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 03.12.08, 21:29 Titel:
Hat sich schon jemand die Arbeit gemacht und sich die Orginal-Rechnung des Entsorgers angesehen. In den letzten 20 Jahren hat sich z.B. bei uns die Art der Berechnung schon 3 x geändert. Möglicherweise läßt die Abrechnung gar keine andere Möglichkeit zu.
Hat sich schon jemand die Arbeit gemacht und sich die Orginal-Rechnung des Entsorgers angesehen. In den letzten 20 Jahren hat sich z.B. bei uns die Art der Berechnung schon 3 x geändert. Möglicherweise läßt die Abrechnung gar keine andere Möglichkeit zu.
Das geht weit am Thema vorbei. Die Kostenberechnung des Versorgers/Lieferanten und die Kostenverteilung innerhalb der WEG sind verschiedene Dinge. Der zutreffende Verteilungsschlüssel hängt nun ausschließlich vom Gesetz, den bestehenden Vereinbarungen oder eventuell auch noch von Beschlüssen der Gemeinschaft ab, niemals aber vom Verfahren zur Kostenberechnung beim Versorger/Lieferanten.
@migo hat folgendes geschrieben::
Allerdings, hat der tolle Verwalter infolge dieses Durcheinanders nun vergessen einen Fälligkeitstermin zu nennen bzw. beschliessen zu lassen.
Hier sollte sich jemand zunächst an die eigene Nase fassen. Wenn der Beschluss - wie unterstellt - fehlerhaft wäre, wären es die Wohnungseigentümer, die den Fehler gemacht haben.
Zitat:
Meines Erachtens nach führt dies zu grossen Problemen bei evtl. Verkäufen in naher Zukunft und des weiteren überlegt der Eigentümer XY nun, ob er seine Nachzahlung nicht erstmal zurückhalten kann....es gibt keinen Fälligkeitstermin..... .
Das ist m.E. gleich in mehrfacher Hinsicht falsch.
Zunächst sind durch Ausgleich der Verbindlichkeiten alle Fragen hinsichtlich der Fälligkeit für alle Zeiten erledigt. Es kann also auch bei einem Verkauf in naher oder fernerer Zukunft keine Probleme mehr geben.
Darüber hinaus ist das Abrechungsergebnis mit der Beschlussfassung auch fällig. Das angebliche Problem wird also nicht existieren.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.