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Verfasst am: 04.12.08, 10:09 Titel: Sendung hängt im Zoll weil Registrierung fehlt
Hallo,
eine Sendung ist im Ausland im Zoll hängengeblieben, weil die Zollregistrierung des Empfängers fehlte. Das diese notwendig ist, wurde mir von der Spedition im Vorfeld nicht mitgeteilt, es hieß sogar, die Sendung wäre schon durch den Zoll gegangen. Ich hatte erfragt, was die Spedition alles braucht, diese Mitteilung wurde mir jedoch nie gemacht. Es sind für mich nun Folgekosten entstanden.
Wie ist die Rechtslage?
die Frage ist etwas unklar. Es wird nicht gesagt, was mit dem Spediteur vereinbart wurde, ob der seinen Sitz überhaupt im Inland hat, wo die Sendung "hängengeblieben" ist (EU, Drittstaat), welches Zollverfahren eröffnet worden ist usw.
Grundsätzlich hat der Spediteur nach Ziff. 5.1 ADSp zwar eine notwendige Verzollung zu erledigen, aber man wird von einem Spediteur nicht verlangen können, das gesamte ausländische Zollrecht zu kennen.
Es ist auch nicht ganz klar, was mit "Zollregistrierung" des Empfängers gemeint ist, ob damit das Pendant zum ZE oder ähnliches gemeint ist. Außerdem ist die Frage, welches Zollrecht hier gilt, ob nun der ZK oder gänzlich fremdes Zollrecht.
Rein vorsorglich: Die Frist des § 439 HGB oder Art. 32 CMR im Auge behalten (1 Jahr).
Ah, Entschuldigung. Der sitz des Spediteurs ist im Inland, es handelt sich um eine Sendung nach Mazedonien. Was diese Zollregistrierung ist, ist mir selbst unklar. Es hieß aber anfangs, "alles kein Problem, denn wir haben einen Partner in Mazedonien". Vereinbart war nur die fristgerechte Auslieferung.
Ich dachte, wenn ich mich an eine Spedition wende, ist diese doch der "Fachmann" und habe deshalb auch erfragt, ob irgendwelche Papiere notwendig sind. Wie ich das jetzt verstehe, liegt das aber voll in meiner Verantwortung, richtig?
für mich klingt das, als hätte nicht der Spediteur irgend etwas bei den Zollformalitäten vergessen oder unterlassen, sondern als ob der Empfänger nicht diejenigen Voraussetzungen aufweist, von denen der Spediteur ausgegangen ist, zB weil ihm der Empfänger als solcher mit bestimmten Voraussetzungen geschildert worden ist. Der Spediteur muss nur die Zollformalitäten erledigen, nicht aber alle vom Versender mitgeteilten Informationen auf Richtigkeit prüfen oder gar die Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Wenn der Spediteur Zollformalitäten für ein Gut X erledigen soll und es stellt sich raus, dass in den verschlossenen Behältnissen gar nicht X drin ist sondern Y, dann hat hier nicht der Spediteur einen Fehler gemacht. Dann waren die Vorgaben des Versenders das Problem.
Aber das ist, wie gesagt, alles Ferndiagnose. In so einem Fall hilft nur eine Rechtsberatung beim Anwalt weiter.
Grüße
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