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Großdemonstration
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 12:49    Titel: Großdemonstration Antworten mit Zitat

Bisher unbekannte Veranstalter haben zu einer Großdemonstration gegen einen Transport von verbrauchten Kernbrennelementen in G aufgerufen. Da aufgrund von mehreren Ankündigungen mit erheblichen Gewalttätigkeiten und der Besetzung des geplanten Deponiegeländes zu rechnen ist, möchte die zuständige Behörde die Kundgebung verbieten und die sofortige Vollziehung anordnen. Diese Anordnung soll in den örtlichen Zeitungen und im Rundfunk öffentlich bekannt gemacht werden.

Hier ist Art 8 zu prüfen - VA rechtmäßig, da keine friedliche Versammlung?
Und was hat es mit der öffentlichen Bekanntgabe im Rundfunk auf sich?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gab es denn zu all diesen Fällen keinerlei Lehrunterlagen? Um etwas zu lernen, bringt es ja wenig, wenn hier jemand den Lehrer spielt...
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nur das Prüfschema. Aber mehr habe ich nicht... I
Naja, es soll ja keiner den Lehrer spielen. Ich frage ja nur nach der Antwort Smilie. Aber wenn ihr es nicht sagen wollt, ist auch ok. Smilie
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich meine allgemeines Prüfschema - nicht zu dem Fall!
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll den geprüft werden?
Einfach nur dei Rechtmäßigkeit eines VA oder eine Anfechtungsklage oder gar eine Verfassungsbeschwerde?
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage ...
IDazu steht da nichts.
Ich dachte die ganze Zeit Verfassungsbeschwerde. Aber vielleicht doch erst mal VA!
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst erstmal schauen, ob ein VA vorliegt, wobei das
Zitat:
Diese Anordnung soll in den örtlichen Zeitungen und im Rundfunk öffentlich bekannt gemacht werden.
ein Problem sein könnte.

Dann suchst Du die Befugnisnorm - schau mal ins VersammlG. In der Befugnisnorm steht bestimmt ein Grund, wann eine Versammlung verboten werden kann, wobei das
Zitat:
aufgrund von mehreren Ankündigungen mit erheblichen Gewalttätigkeiten und der Besetzung des geplanten Deponiegeländes zu rechnen ist,
doch ein guter Grund wäre.

Dann wäre vllt. noch interessant, ob ein sofortiger Vollzug angeordnet werden kann.

Grüße
KurzDa
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann wäre vllt. noch interessant, ob ein sofortiger Vollzug angeordnet werden kann.


Wie soll das im vorliegenden Fall funktionieren?
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Hafish
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da irgendwie die Informationen fehlen, kann ich nicht viel sagen, außer:
Wenn du eine Ermächtigungsgrundlage hast, kannst du ja die formelle Rechtmäßigkeit prüfen, da kommt dann unter Form wohl die öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung und im Rundfunk als Prüfungspunkt. Zu Artikel 8 kommst du erst, wenn du die Vereinbarkeit mit höherranigem Recht prüfst, das ist so ziemlich das letzte in der Prüfung.
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das mit der Befugnisnorm ist mir klar. Hoffe ich jedenfalls.
Aber genau - was mache ich denn mit den öffentlichen Ankündigungen, das ist doch auch ein VA, da auf Rechtsfolge gerichtet. Oder? Weswegen problematisch?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ist ja eine sofortige Vollziehung -> § 80 VwGO.
Verlegen
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Und welche Ermächtigungsgrundlage ist das???
Woher soll ich das denn wissen? Ich habe doch nicht alle Gesetze auf Lager.
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Prüf doch erstmal nach § 35 VwVfG, ob ein VA vorliegt.

Und dann schau nach der Ermächtungsgrundlage für den VA im VersammlG.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bekomm richtig Bauchschmerzen, wenn ich hierbei an einen VA denken soll.

Gänzlich unbekannter und v.a. unbestimmbarer Adressatenkreis passt einfach nicht mit einer Allgemeinverfügung zusammen, wenn ich das nicht ganz falsch in Erinnerung habe...
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich auch. Aber warum sollte dann eine sofortige Vollziehung möglich sein?
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