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Verfasst am: 04.12.08, 15:30 Titel: Fristen für Garantie und Gewährleistung bei Ersatz??
Ein Kind C bekommt einen portablen DVD Player zu Weihnachten 2006 benutzt in 3 mal, danach fählt eine Laseroptik aus. Im Nov 07 wird dieser Artikel gegen einen neuen ausgetauscht vom Händler. Das Gerät wird weitere 5 mal benutzt und es tritt im Oktober 08 genau der gleiche Fehler wieder auf. Händler will reparieren zu Lasten des Kunden (Reparatur soll teurer sein als eine Neuanschffung). Welche Rechte hat hier der Kunde. Der Laserausfall ist im Übrigen in einschlägigen Foren als typischer Fehler dieser Gerätes bekannt.
Sofern die Garantiebedingungen des Herstellers (wenn vorhanden) hier nicht zu Gunsten des Käufers eingreifen müsste man auf das Gewährleistungsrecht zurückgreifen.
Hier wird das Problem bestehen, dass (ich gehe davon aus es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf) nur ein halbes Jahr lang vermutet wird, dass der Mangel an der Laseroptik schon bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war.
Selbst wenn man von einem Beginn dieser Frist im November 2007 ausgehen würde, wäre sie im Oktober 2008 abgelaufen, so dass es dem Käufer obliegt, das Vorliegen des Mangels bei Übergabe zu beweisen.
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