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Verfasst am: 08.12.08, 12:20 Titel: Gartengrundstück wie darf man/n bebauen
zb
eine Wiese auserhalb einer geschlossenen Ortschaft, also nicht eingefriedet oder wie es heisst, es handelt sich hierbei um eine ganz normale Wiese,
also kein landschaftsschutzgebiet oder naturschutzgebiet,
kann man hier eine Hütte bauen zb für Materialeinschliessung oder auch 2 Hütten was ist zu beachten
Hasenställe bauen , Zaun aufstellen für die Gänse usw
was kann Man/N genemigungsfrei bauen ,
vielen dank im Voraus für die Antworten
baden württenberg // schwäbisch Hall
die Wiese ist in einem Ausenbereich kein Bebauungsplan es ist ein kleines wiesengrundstück mitten in der pamba am rande von den äckern< sozusagen
Beim bauen im Aussenbereich ist zwischen den priviligierten und den nichtpriviligierten Vorhaben zu unterscheiden. Die priviligierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) sind generell Zulässig, wenn sie den öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen. Nichtpriviligierte Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) sind nur in Ausnamefällen genehmigungsfähig.
Wollen Sie die Hütten im Rahmen eines landwitschaftlichen Betriebs bauen lassen??. _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.
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