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Wehrpflicht - Zivildienst im Ausland
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f4bux
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 21:13    Titel: Wehrpflicht - Zivildienst im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war mir nicht sicher, wo ich diese Frage unterordnen sollte, darum schreibe ich es einfach mal hier, sry Traurig

Ich beziehe mich auf § 14b des Zivildienstgesetzes !

Wenn ich das also richtig verstanden habe, steht dort, dass ich beispielweise meinen Zivildienst auch im Ausland machen könnte. Nur müsste er 2 Monate länger sein und müsste ebenso den Sinn des Zivildienstes erfüllen (also etwas zum allgem. Wohl z.B.)

Meine Frage ist nun einmal, ob ich das so richtig interpretiert habe?
2. Gibt es bestimmte Länder, die mir zur Auswahl stehen oder steht mir fast jedes offen?
3. Gibt es eine strikte Vorgabe in welchem Bereich der Zivildienst zu sein hat oder basiert das auch einwenig auf Verhandlungsbasis, wenn ihr wisst wie ich meine
Mit den Augen rollen
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gagaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Infos dazu gibt es zum Beispiel beim Bundesamt für den Zivildienst und bei den KDV- Stellen in deiner Nähe.

LG
_________________
Mein Großvater hat immer gesagt:

Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 21:49    Titel: Re: Wehrpflicht - Zivildienst im Ausland Antworten mit Zitat

f4bux hat folgendes geschrieben::
ich war mir nicht sicher, wo ich diese Frage unterordnen sollte
Wehrrecht wäre eine gute Wahl gewesen - ich verschiebibere mal. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.08, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

@f4bux,

nein. Das haben Sie nicht richtig verstanden. Gemäß § 14b ZDG werden Sie nur nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn Sie sich bei einem anerkannten Träger zur Ableistung eines Dienstes vertraglich verpflichtet haben.

Dieser anerkannte Träger muss das friedliche Zusammenleben der Völker fördern wollen und seinen Sitz in Deutschland haben.

Wunschzettel hinsichtlich des Dienstortes und der Tätigkeit werden nicht berücksichtigt.

Kurz und knapp. Es reicht nicht aus, sich von einem Altenheim auf Mallorca eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass man dort seinen Dienst verrichten könne.

Und noch etwas zum faden Beigeschmack. Der Dienst im Ausland ist dann unentgeltlich zu leisten.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::


Und noch etwas zum faden Beigeschmack. Der Dienst im Ausland ist dann unentgeltlich zu leisten.


Kleine Ergänzung zum "faden Beigeschmack": Diejenigen, die diesen Ersatzdienst im Ausland geleistet haben, haben diese Entscheidung selten bis nie bereut. 11 Monate Entwicklungshilfe in Lateinamerika sind im Regelfall interessanter als 9 Monate für seeeeehr wenig Geld in einem deutschen Altenheim zu schuften. Allerdings ist der Organisationsaufwand beim "Anderen Dienst im Ausland" ungleich höher.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

ach Dirty,

Entwicklungsdienst ist doch eine ganz andere Baustelle und wird in § 14a ZDG geregelt.Insoweit ist die Aussage des 11 monatigen ED in Lateinamerika absolut daneben.

Denn wer Entwicklungsdienst leisten will, muss sich für zwei Jahre dazu verpflichten.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

ach Dirty

jemand wie du, der sich immer wieder wegen 9 Monaten Wehr- bzw. Erstzdienst aufregt, empfiehlt nun unbedingt 11 Monate Entwicklungshilfe Frage

Gruß roni
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
ach Dirty,

Entwicklungsdienst ist doch eine ganz andere Baustelle und wird in § 14a ZDG geregelt.Insoweit ist die Aussage des 11 monatigen ED in Lateinamerika absolut daneben.

Denn wer Entwicklungsdienst leisten will, muss sich für zwei Jahre dazu verpflichten.


Ich habe mich auf den "Anderen Dienst im Ausland" berufen und dieser dauert 11 Monate. Entschuldigen Sie, dass ich mit diesen versehentlich als "Entwicklungshilfe" bezeichnet habe.

Zitat:
ach Dirty

jemand wie du,


Wann habe ich Ihnen das "Du" angeboten?

Kann ich eigentlich in diesem Strang noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=160710&start=30

Zitat:
der sich immer wieder wegen 9 Monaten Wehr- bzw. Erstzdienst aufregt, empfiehlt nun unbedingt 11 Monate Entwicklungshilfe


Warum nicht? Es ist eine sinnvolle Alternative, zu der sich auch Leute entscheiden, die nicht von der Wehrpflicht betroffen sind. (Ausgemusterte und Frauen.)
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Es ist eine sinnvolle Alternative
Könnte ich es ein bißchen genauer haben, was hier eine sinnvolle Alternative zu was sein soll?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Es ist eine sinnvolle Alternative
Könnte ich es ein bißchen genauer haben, was hier eine sinnvolle Alternative zu was sein soll?


Der ADiA ist eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Wehr- oder Zivildienst, da man dort - im Gegensatz zum Wehr- oder Zivildienst - ein Jahr lang im Ausland lebt und arbeitet und dies m. E. für den persönlichen Erfahrungshorizont mehr bringt als der Wehr/Zivildienst in Deutschland.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.08, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist ADiA?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich denk mal er meint das :

http://www.fsj-adia.de/ Frage
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Was ist ADiA?


Der Andere Dienst im Ausland

Bezüglich der Finanzierung ganz interessant:

Zitat:
Neuerdings gibt es eine Unterstützung des Staats für den anderen Dienst im Ausland (ADiA), genannt weltwärts, die eine monatliche Finanzspritze von über 500 Euro gewährt.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Dirty,

von was für einer Finanzspritze reden wir denn hier? Nach durchlesen des Artikels stelle ich fest, dass dort lediglich von einem Taschengeld in Höhe von 100, 00 € die rede ist.

Die dort genannten 580 Euronen gehen doch gar nicht an den Dienstleistenden. Was wollen Sie uns hier überhaupt verkaufen?
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maxi3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

@Dirty Sanchez
Weltwärts ist keine Unterstützung für den ADiA. Es besteht lediglich die Möglichkeit den ADiA mit Weltwärts zu koppeln.

@Volker13
Die 580 Euro gehen indirekt schon an den Dienstleistenden. Beim ADiA muss der Dienstleistende meistens im vorhinein schon hohe Summe an den Verein für die Vereinstätigkeiten zahlen. Dies wird jetzt durch weltwärts gedeckt.
Der Unterschied ist also, früher musste der ADiA Dienstleistende mehrere tausend Euro zahlen und heute bekommt er (evtl.) noch ein paar Euro.

Hier gibt es ganz gute Infos zur Weltwärts Finanzierung
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