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f4bux Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.04.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 04.12.08, 21:13 Titel: Wehrpflicht - Zivildienst im Ausland |
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Hallo,
ich war mir nicht sicher, wo ich diese Frage unterordnen sollte, darum schreibe ich es einfach mal hier, sry
Ich beziehe mich auf § 14b des Zivildienstgesetzes !
Wenn ich das also richtig verstanden habe, steht dort, dass ich beispielweise meinen Zivildienst auch im Ausland machen könnte. Nur müsste er 2 Monate länger sein und müsste ebenso den Sinn des Zivildienstes erfüllen (also etwas zum allgem. Wohl z.B.)
Meine Frage ist nun einmal, ob ich das so richtig interpretiert habe?
2. Gibt es bestimmte Länder, die mir zur Auswahl stehen oder steht mir fast jedes offen?
3. Gibt es eine strikte Vorgabe in welchem Bereich der Zivildienst zu sein hat oder basiert das auch einwenig auf Verhandlungsbasis, wenn ihr wisst wie ich meine
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gagaja FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.09.2007 Beiträge: 417
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Verfasst am: 05.12.08, 12:48 Titel: |
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Infos dazu gibt es zum Beispiel beim Bundesamt für den Zivildienst und bei den KDV- Stellen in deiner Nähe.
LG _________________ Mein Großvater hat immer gesagt:
Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert! |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 05.12.08, 21:49 Titel: Re: Wehrpflicht - Zivildienst im Ausland |
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f4bux hat folgendes geschrieben:: | ich war mir nicht sicher, wo ich diese Frage unterordnen sollte | Wehrrecht wäre eine gute Wahl gewesen - ich verschiebibere mal. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 06.12.08, 00:04 Titel: |
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@f4bux,
nein. Das haben Sie nicht richtig verstanden. Gemäß § 14b ZDG werden Sie nur nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn Sie sich bei einem anerkannten Träger zur Ableistung eines Dienstes vertraglich verpflichtet haben.
Dieser anerkannte Träger muss das friedliche Zusammenleben der Völker fördern wollen und seinen Sitz in Deutschland haben.
Wunschzettel hinsichtlich des Dienstortes und der Tätigkeit werden nicht berücksichtigt.
Kurz und knapp. Es reicht nicht aus, sich von einem Altenheim auf Mallorca eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass man dort seinen Dienst verrichten könne.
Und noch etwas zum faden Beigeschmack. Der Dienst im Ausland ist dann unentgeltlich zu leisten. |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 06.12.08, 15:28 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: |
Und noch etwas zum faden Beigeschmack. Der Dienst im Ausland ist dann unentgeltlich zu leisten. |
Kleine Ergänzung zum "faden Beigeschmack": Diejenigen, die diesen Ersatzdienst im Ausland geleistet haben, haben diese Entscheidung selten bis nie bereut. 11 Monate Entwicklungshilfe in Lateinamerika sind im Regelfall interessanter als 9 Monate für seeeeehr wenig Geld in einem deutschen Altenheim zu schuften. Allerdings ist der Organisationsaufwand beim "Anderen Dienst im Ausland" ungleich höher. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 06.12.08, 17:10 Titel: |
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ach Dirty,
Entwicklungsdienst ist doch eine ganz andere Baustelle und wird in § 14a ZDG geregelt.Insoweit ist die Aussage des 11 monatigen ED in Lateinamerika absolut daneben.
Denn wer Entwicklungsdienst leisten will, muss sich für zwei Jahre dazu verpflichten. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 06.12.08, 18:45 Titel: |
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ach Dirty
jemand wie du, der sich immer wieder wegen 9 Monaten Wehr- bzw. Erstzdienst aufregt, empfiehlt nun unbedingt 11 Monate Entwicklungshilfe
Gruß roni |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 07.12.08, 18:41 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | ach Dirty,
Entwicklungsdienst ist doch eine ganz andere Baustelle und wird in § 14a ZDG geregelt.Insoweit ist die Aussage des 11 monatigen ED in Lateinamerika absolut daneben.
Denn wer Entwicklungsdienst leisten will, muss sich für zwei Jahre dazu verpflichten. |
Ich habe mich auf den "Anderen Dienst im Ausland" berufen und dieser dauert 11 Monate. Entschuldigen Sie, dass ich mit diesen versehentlich als "Entwicklungshilfe" bezeichnet habe.
Zitat: | ach Dirty
jemand wie du, |
Wann habe ich Ihnen das "Du" angeboten?
Kann ich eigentlich in diesem Strang noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=160710&start=30
Zitat: | der sich immer wieder wegen 9 Monaten Wehr- bzw. Erstzdienst aufregt, empfiehlt nun unbedingt 11 Monate Entwicklungshilfe |
Warum nicht? Es ist eine sinnvolle Alternative, zu der sich auch Leute entscheiden, die nicht von der Wehrpflicht betroffen sind. (Ausgemusterte und Frauen.) |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 07.12.08, 22:54 Titel: |
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Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben:: | Es ist eine sinnvolle Alternative | Könnte ich es ein bißchen genauer haben, was hier eine sinnvolle Alternative zu was sein soll? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 08.12.08, 23:26 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben:: | Es ist eine sinnvolle Alternative | Könnte ich es ein bißchen genauer haben, was hier eine sinnvolle Alternative zu was sein soll? |
Der ADiA ist eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Wehr- oder Zivildienst, da man dort - im Gegensatz zum Wehr- oder Zivildienst - ein Jahr lang im Ausland lebt und arbeitet und dies m. E. für den persönlichen Erfahrungshorizont mehr bringt als der Wehr/Zivildienst in Deutschland. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 09.12.08, 01:48 Titel: |
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Was ist ADiA? |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 09.12.08, 20:30 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | Was ist ADiA? |
Der Andere Dienst im Ausland
Bezüglich der Finanzierung ganz interessant:
Zitat: | Neuerdings gibt es eine Unterstützung des Staats für den anderen Dienst im Ausland (ADiA), genannt weltwärts, die eine monatliche Finanzspritze von über 500 Euro gewährt. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 09.12.08, 23:16 Titel: |
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@Dirty,
von was für einer Finanzspritze reden wir denn hier? Nach durchlesen des Artikels stelle ich fest, dass dort lediglich von einem Taschengeld in Höhe von 100, 00 € die rede ist.
Die dort genannten 580 Euronen gehen doch gar nicht an den Dienstleistenden. Was wollen Sie uns hier überhaupt verkaufen? |
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maxi3 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.12.08, 11:41 Titel: |
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@Dirty Sanchez
Weltwärts ist keine Unterstützung für den ADiA. Es besteht lediglich die Möglichkeit den ADiA mit Weltwärts zu koppeln.
@Volker13
Die 580 Euro gehen indirekt schon an den Dienstleistenden. Beim ADiA muss der Dienstleistende meistens im vorhinein schon hohe Summe an den Verein für die Vereinstätigkeiten zahlen. Dies wird jetzt durch weltwärts gedeckt.
Der Unterschied ist also, früher musste der ADiA Dienstleistende mehrere tausend Euro zahlen und heute bekommt er (evtl.) noch ein paar Euro.
Hier gibt es ganz gute Infos zur Weltwärts Finanzierung |
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