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Wehrpflicht - Zivildienst im Ausland
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Der ADiA ist eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Wehr- oder Zivildienst, da man dort - im Gegensatz zum Wehr- oder Zivildienst - ein Jahr lang im Ausland lebt und arbeitet
Ja, ungefähr so eine Antwort hatte ich erwartet. Mal abgesehen davon, daß ADiA eben kein Ersatz für den Wehrdienst ist (wenn mit Wehrdienst wie üblich der Deinst bei der BW gemeint ist), verstehe ich nicht, warum es sinnvoller ist, in einem ausländischen statt in einem deutschen z.B. Altenheim seinen Dienst abzuleisten. Das Ausmass der Verbesserung des
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
persönlichen Erfahrungshorizont
habe ich bisher jedenfalls nicht als Voraussetzung für den Zivildienst gekannt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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maxi3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast dich wihl verlesen. Es wurde nicht gesagt, das ADiA ein ersatz für den Wehrdienst ist, sondern dass es eine ALTERNATIVE zum Zivildienst ist.
Das ist es definitiv, auch rechltich Winken

Das sich der persönliche Erfahrungshorizint verbessert ist vieleicht keine Voraussetzung, aber ein sehr positiver Nebenefekt.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Fazit :

2 Monate länger und weniger Geld, das sollte sich jeder gut überlegen.

Gruß roni
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ja, ungefähr so eine Antwort hatte ich erwartet. Mal abgesehen davon, daß ADiA eben kein Ersatz für den Wehrdienst ist (wenn mit Wehrdienst wie üblich der Deinst bei der BW gemeint ist),


Wo habe ich "Ersatz" geschrieben?

Zitat:
verstehe ich nicht, warum es sinnvoller ist, in einem ausländischen statt in einem deutschen z.B. Altenheim seinen Dienst abzuleisten.


Weil man so mal einen guten Einblick in ein anderes Land hat.

Zitat:
Das Ausmass der Verbesserung des
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
persönlichen Erfahrungshorizont
habe ich bisher jedenfalls nicht als Voraussetzung für den Zivildienst gekannt.


Hierzu möchte ich maxi3 zitieren:

Zitat:

Das sich der persönliche Erfahrungshorizint verbessert ist vieleicht keine Voraussetzung, aber ein sehr positiver Nebenefekt.


Zitat:
2 Monate länger und weniger Geld, das sollte sich jeder gut überlegen.


Dafür Auslandserfahrung und im Regelfall dadurch auch bessere Fremdsprachenkenntnisse. All meine Bekannten, die längere Zeit einen solchen Dienst in Lateinamerika geleistet haben (ob nun in Form von ADiA oder sonstwie) sprechen inzwischen alle fließend Spanisch auf Niveau C2.

Zitat:
von was für einer Finanzspritze reden wir denn hier?


weltwärts

Zitat:
Nach durchlesen des Artikels stelle ich fest, dass dort lediglich von einem Taschengeld in Höhe von 100, 00 € die rede ist.


Habe ich nie bestritten.

Zitat:
Die dort genannten 580 Euronen gehen doch gar nicht an den Dienstleistenden.


Habe ich nie behauptet.

Zitat:
Was wollen Sie uns hier überhaupt verkaufen?


Verkaufen möchte ich gar nichts. Der TE hat sich nach einem "Zivildienst im Ausland" erkundigt und ich möchte hierzu - so gut es geht - Hilfestellung leisten.

Zitat:
Weltwärts ist keine Unterstützung für den ADiA. Es besteht lediglich die Möglichkeit den ADiA mit Weltwärts zu koppeln.


Gut zu wissen. Diese Information stammt allerdings nicht von mir, sondern von Wikipedia; sie könnten diese ja - im Interesse künftiger Dienstleistender - abändern.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

@Dirty,

Achtung persönliche Meinung:

Das Argument der Auslandserfahrung und dem damit verbundenem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen kann man ja grundsätzlich nicht widersprechen. Gleichwohl darf dies ja wohl nicht der Eigennützigkeit des Dienstleistenden dienen.

Anstatt im Ausland den Eigennutz zu verfolgen, sollte sich der Zivildienstleistende doch einmal Gedanken darüber machen, ob er nicht hier in Deutschland seinen Dienst uneigennütziger verrichten könnte, wenn er schon die Möglichkeit hat, sich rechtmäßig dem Wehrdienst zu entziehen.

Nun wie dem auch sei. Die Möglichkeiten existieren ja; und das ist auch gut so.

Natürlich haben Sie nie behauptet, dass die Finanzspritze den Dienstleistenden erreicht. Aus dem Gesamtposting war dies aber für den TE so zu entnehmen.

Erfahrungen im Ausland zu sammeln, ist ja eine feine Sache und soll ja auch jedem zugestanden sein. Dies setzt allerdings voraus, das man im eigenen Land hinreichend Erfahrungen gesammelt hat.

Der TE hat sich nach der Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes im Ausland erkundigt. Sie haben dies auf der Grundlage des Entwicklungsdienstes bejaht.

Im Nachgang haben Sie dies zwar richtig gestellt, gleichwohl aber den ADiA in den Vordergrund gestellt. Aufgrund der weiteren Stellungnahmen bin ich auch zu dem Ergebnis erlangt, dass 14 a und 14b ZDG von Ihnen als Ableistung des Zivildienstes betrachtet wird.

Insoweit konnte man zu der Auffassung gelangen, dass ein Ersatz vorliegen soll.

Dies ist jedoch faktisch gar nicht möglich, da weder ein Ersatz noch eine Ableistung des Zivildienstes im Ausland vorliegt.

Bei den genannten Rechtsnormen handelt es ausschließlich um Nichtheranziehungsgründe bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::

Erfahrungen im Ausland zu sammeln, ist ja eine feine Sache und soll ja auch jedem zugestanden sein. Dies setzt allerdings voraus, das man im eigenen Land hinreichend Erfahrungen gesammelt hat.


Wieso?

Zitat:
Der TE hat sich nach der Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes im Ausland erkundigt. Sie haben dies auf der Grundlage des Entwicklungsdienstes bejaht.

Im Nachgang haben Sie dies zwar richtig gestellt, gleichwohl aber den ADiA in den Vordergrund gestellt. Aufgrund der weiteren Stellungnahmen bin ich auch zu dem Ergebnis erlangt, dass 14 a und 14b ZDG von Ihnen als Ableistung des Zivildienstes betrachtet wird.

Insoweit konnte man zu der Auffassung gelangen, dass ein Ersatz vorliegen soll.

Dies ist jedoch faktisch gar nicht möglich, da weder ein Ersatz noch eine Ableistung des Zivildienstes im Ausland vorliegt.

Bei den genannten Rechtsnormen handelt es ausschließlich um Nichtheranziehungsgründe bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen.


Um es zusammenzufassen: De jure gibt es keinen "Zivildienst im Ausland". De facto kann man den "ADiA" aber als solchen betrachten. Für den Betroffenen wird wohl am ehesten interessant sein, ob es prinzipiell möglich ist, einen "Zivildienst im Ausland" zu leisten. Prinzipiell ist dies möglich. Ob dies nun juristisch als Ersatz bzw. Nichtheranziehungsgrund gewertet wird, wird den meisten Dienstleistenden wohl egal sein, insofern sie danach nicht mehr zum Zivildienst (oder Wehrdienst) in Deutschland herangezogen werden.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.08, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

@Dirty,

wieso?

Das kann ich Ihnen erklären. Es hilft nicht, spanisch auf der Ebene C2 zu beherrschen, wenn grundliegende Dinge des eigenen Landes noch nicht einmal bekannt sind.

Diverse Studien und Umfragen haben ja vielfach bewiesen, dass in der Altersklasse zwischen 18 und 23 Jahren erhebliche Defizite im Bezug auf das eigene Land bestehen.

Sie fassen schlussendlich zusammen, dass de jure eine Ableistung des Zivildienstes nicht stattfinden kann. Dies ist sogar richtig.

De facto jedoch, könne man den Anderen Dienst im Ausland so betrachten. Demnach ist Bibers Interpreatation im Bezug auf den Ersatz ja doch richtig.

Gesetzmäßig und auch in der faktischen Betrachtungsweise wird der Zivildienst im Ausland nicht abgeleistet.

Ob es den Verpflichteten egal ist, oder nicht, kann dahingestellt bleiben.

Ihre Antwort war einfach falsch.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@Dirty,

wieso?

Das kann ich Ihnen erklären. Es hilft nicht, spanisch auf der Ebene C2 zu beherrschen, wenn grundliegende Dinge des eigenen Landes noch nicht einmal bekannt sind.


Das eine hat mit dem anderen herzlich wenig zu tun.

Zitat:
Diverse Studien und Umfragen haben ja vielfach bewiesen, dass in der Altersklasse zwischen 18 und 23 Jahren erhebliche Defizite im Bezug auf das eigene Land bestehen.


Welche Defizite?


Zitat:
De facto jedoch, könne man den Anderen Dienst im Ausland so betrachten.


De facto ist es das, de jure nicht.

Zitat:
Gesetzmäßig und auch in der faktischen Betrachtungsweise wird der Zivildienst im Ausland nicht abgeleistet.


Faktisch eben schon.


Zitat:
Ihre Antwort war einfach falsch.


Nein.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.08, 03:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und so scheiden sich die Geister in der Erkenntnis, dass hier mal wieder Beratungsresistenz voliegt.
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