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Verfasst am: 05.12.08, 05:30 Titel: Streit um Grundstückszaun
Ich habe folgende Frage und bitte dringend um Hilfe:
In einer Neubausiedlung wurde von einem Eigentümer ein Draht-Zaun in Höhe von 1,30m auf der Grundstücksgrenze gezogen. Üblich ist in dieser Siedlung nichts--jeder macht wie er denn so meint.
Der Nachbar des "Drahtziehers" hat seinerseit eine Hecke gesetzt, der Abstand beträgt 40 cm anstatt der vorgeschriebenen 50cm. Er ist bereit, die Hecke zu versetzen.
Die Höhe dieser Tuca-Hecke schwankt ( sie wächst halt), ist jedoch immer noch unter 2m.
Der Drahtzaunnachbar ist nicht zu einem Gespräch bereit, nun soll nächste Woche ein Schlichtungstermin beim AG stattfinden.
Meine Frage nun: inzwischen sind die Kosten für die Hin-und Herschreiberei zwischen den Anwälten auf mehrere hundert Euro angewachsen--ist es sinnvoll, dass Tuca-Nachbar ohne rechtlichen Beistand den Termin wahrnimmt?
Sein ursprünglich beauftragter Anwalt hat weitgehend blabla geschrieben aber nicht das umgesetzt, was Tucanachbar wollte und lediglich Kosten produziert.
Wer hat Erfahrung mit Schlichtungsterminen?
Was raten die User??? _________________ Gruß
Heide
Ich verstehe die Frage hier nicht so ganz. Eigentlich ist doch alles klar, wenn der Nachbar mit den Thujas bereit ist, die Hecke entsprechend den Anforderungen des Nachbarrechts bzw. der örtlichen Vorschriften zu versetzen und auf der vorgeschriebenen Höhe zu halten.
Wenn es um die Anwaltskosten geht: Bei einem Vergleich kann der Anwalt erhöhte Gebühren berechnen, wenn er an dessen Zustandekommen beteiligt war. Dafür trägt jede der Parteien ihre Anwaltskosten selbst. So einen Schlichtungstermin kann man auch ohne Anwalt wahrnehmen. Ob das sinnvoll ist, kann von hier aus niemand einschätzen.
Danke für die schnelle Antwort.
Das Problem ist ja, dass der " Drahtzieher" am liebsten gar keine Hecke oder aber auf 1,40m gekürzt haben möchte.
Das geht aber nicht, weil er dann in den Garten "gafft".
Die beiden Parteien können sich leider nicht irgendwie einigen und aus Kostengründen möchte Tuca-Nachbar keinen Anwalt mehr.
Wir versuchen es--ich berichte dann weiter.
Jedenfalls zunächst : Danke! _________________ Gruß
Heide
Was sieht denn das Nachbarrecht Eures Bundeslandes vor bzw. welche örtlichen Vorschriften gibt es? Nur daraus kann der Nachbar einen Anspruch herleiten. Allein die Begründung, dass ihn eine 2m hohe Hecke stört, reicht nicht aus. Na, auf jeden Fall viel Glück! Einen netten Nachbarn und einen fähigen Anwalt zu finden, gleicht mitunter der Suche nach Mondstaub ...
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