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Sachen Verliehen

 
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 17:39    Titel: Sachen Verliehen Antworten mit Zitat

a verleiht an b im jahre 2006 einige sachen..bereits vordert a im jahr 2006 b auf die sachen wieder herraus zu geben. b verweigert dies ....dann läßt b durch seinen anwalt mitteilen das a die sachen abholen kann. da a mit körperlicher gewalt seitens b rechnen muß teilt a mit das b die sachen zum anwalt von a bringen soll.

bis dato ist nichts geschehen..

a vordert b erneut auf die dinge zurück zu geben nun teilt b durch einen neuen anwalt mit das er zwar die sachen im jahr 2006 hatte diese jedoch nicht mehr habe...

ist das unterschlaung...

was kann a machen
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Über welchen Wert reden wir?
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Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 18:25    Titel: wert Antworten mit Zitat

der wert liegt bei ca 2000€

lg
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

1. Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft wegen Unterschlagung nach § 246 StGB stellen.

2. Klage einreichen gem. § 280 I in Verbindung mit § 604 BGB, §§ 823 I BGB, 823 II BGB in Verbindung mit § 246 StGB. Und zwar zackig, weil die Verjährung läuft!
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