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a verleiht an b im jahre 2006 einige sachen..bereits vordert a im jahr 2006 b auf die sachen wieder herraus zu geben. b verweigert dies ....dann läßt b durch seinen anwalt mitteilen das a die sachen abholen kann. da a mit körperlicher gewalt seitens b rechnen muß teilt a mit das b die sachen zum anwalt von a bringen soll.
bis dato ist nichts geschehen..
a vordert b erneut auf die dinge zurück zu geben nun teilt b durch einen neuen anwalt mit das er zwar die sachen im jahr 2006 hatte diese jedoch nicht mehr habe...
Über welchen Wert reden wir? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
1. Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft wegen Unterschlagung nach § 246 StGB stellen.
2. Klage einreichen gem. § 280 I in Verbindung mit § 604 BGB, §§ 823 I BGB, 823 II BGB in Verbindung mit § 246 StGB. Und zwar zackig, weil die Verjährung läuft!
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