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Verfasst am: 13.11.08, 13:03 Titel: Abi-Komitees | Welche Möglichkeiten bei Weigerung?
L ist Schüler eine Gesamtschule, Sekundarstufe II in Hamburg. L ist Jahrgangssprecher und bildet daher unter anderem auch die sog. Abi-Komitees (bsp. Abi-Jahrbuch Komitee zuständig für das Jahrbuch, Abi-Party-Komitee organisiert Partys). Die Abi-Komitees sollen dafür sorgen, dass die Schülerschaft S dieser Gesamtschule später eine schöne Abi-Feier hat, etwas zur Erinnerung hat (Jahrbuch) etc..
Leider wollen einige Schülerinnen und Schüler nicht mitwirken. Dies hat Auswirkung darauf, dass auch andere dies wollen und es dann am Ende gar nichts außer natürlich die Zeugnis-Übergabe gibt, was aber auch nicht im Interesse der Schülerschaft S ist.
Daher fragt sich L nun ob es rechtlich möglich ist, Schülerinnen und Schüler die sich weigern an einem Komitee mitzuwirken, den Zugang zum Abi-Ball und zur Abi-Party zu versagen - die Zeugnisvergabe findet seperat statt, so dass jedeR das Abitur-Zeugnis erhält wo auch die Familie mit bei sein kann.
PS: Ich hoffe, dass dies das richtige Forum ist um diese Frage zu posten.
Wenn sich Schüler weigern an von Schülern veranstalteten Veranstaltungen mitzuwirken, dann dürfen ihnen die ausrichtenden Schüler auch den Zugang dazu verweigern.
Es ist dann ja im Prinzip sowas wie eine Privatveranstaltung(also jetzt nicht im engen Sinne privat, aber eben auch nicht offiziell von Seiten der Schule) und da hat nicht jeder Anspruch auf Zutritt.
Das ist zumindest meine Sicht der Dinge. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 13.11.08, 18:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Daher fragt sich L nun, ob es rechtlich möglich ist, Schülerinnen und Schülern, die sich weigern an einem Komitee mitzuwirken, den Zugang zum Abi-Ball und zur Abi-Party zu versagen - die Zeugnisvergabe findet separat statt, so dass jeder das Abitur-Zeugnis erhält wo auch die Familie mit bei sein kann.
Rechtlich sehe ich da keine Schwierigkeit. Es liegt keine ungerechtfertigte Diskriminierung vor, weil ja jeder im voraus weiß, dass Voraussetzung für die Zulassung zur Extrafeier die Mitarbeit in einem Komitee ist.
Die praktischen Probleme könnten aber erheblich sein. Unwillige Schüler könnten sich in den Komitees absichtlich ungeschickt anstellen und dadurch mehr Zusatzarbeit verursachen als sie abnehmen. Man braucht standfeste Türsteher für die Extrafeiern.
Entschuldigung bitte, ich war lange Zeit nicht mehr online.
Naja, ausgehen tut es bei L noch nicht richtig. Sagen wir haben 64% haben schon gewählt, 36% noch nicht. Dabei läuf das schon seit November...wenn bis zur nächsten Woche nichts gewählt wurde bleibt es wohl bei den 36% der Nicht(s)wähler.
Habe auch schon gehört, dass bei L einige meinten sie wählen dann etwas und kommen dann nicht zu den Sitzungen - obwohl dafür Unterricht ausfällt...
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