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hannibal2008 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.04.2008 Beiträge: 74
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Verfasst am: 11.11.08, 12:15 Titel: Bewährungsstrafe bei Erwachsenen |
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Wenn man 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung bekommt,
wann ist die Bewährung dann definitiv vorbei?
Wann hat man dann ein sauberes Führungszeugnis (nicht staatliches)? _________________ Gruß. |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 11.11.08, 12:24 Titel: Re: Bewährungsstrafe bei Erwachsenen |
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hannibal2008 hat folgendes geschrieben:: | Wenn man 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung bekommt,
wann ist die Bewährung dann definitiv vorbei?
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Zwischen 2 und 5 Jahren. Siehe § 56a StGB. |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 11.11.08, 12:27 Titel: |
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hannibal2008 hat folgendes geschrieben:: | Wann hat man dann ein sauberes Führungszeugnis (nicht staatliches)? |
Siehe § 46 BZRG und § 34 BZRG |
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Haderlump FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 88
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Verfasst am: 26.11.08, 21:46 Titel: |
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Ein bischen verwirrend ist das schon:
Wie schauts denn aus:
Z.B.: 1999 Verurteilung wegen z.B. 184 stgb
2004 Verurteilung wegen z.B. Betrug
2006 Verurteilung wegen z.B. Betrug und 184 stgb
Gesamtstrafe 1 jahr und 3 Monate auf Bewährung
Wann ist die Bewährung vorbei?
Wann ist das nicht öffentliche Führungszeugnis rein? |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 26.11.08, 21:52 Titel: |
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Das kommt darauf an, wie lange die Bewährungszeit ist. Das wird neben dem Urteil vom Gericht separat durch Beschluss festgelegt.
Gruß
Dea |
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DonCorleone FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 27.11.08, 14:56 Titel: |
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hallo zusammen,
sehe ich dies unter beachtung der § richtig ?
wenn jemand: 1 jahr mit zwei jahren bewährung bekommt = 10 jahre im BZRG und drei jahre im führungszeugniss z.b. auch für AG ?
mfg
DC |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 27.11.08, 16:02 Titel: |
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Ja, richtig |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 27.11.08, 16:28 Titel: |
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Haderlump hat folgendes geschrieben:: | Wie schauts denn aus:
Z.B.:
1999 Verurteilung wegen z.B. 184 stgb
2004 Verurteilung wegen z.B. Betrug
2006 Verurteilung wegen z.B. Betrug und 184 stgb
Gesamtstrafe 1 jahr und 3 Monate auf Bewährung
Wann ist das nicht öffentliche Führungszeugnis rein? |
Wenn aus den Verurteilungen in den Jahren 1999, 2004 und 2006 in dem Urteil aus dem Jahr 2006 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten gebildet worden ist, so bemisst sich nach § 35 Abs. 1 BZRG der Zeitraum, während dessen die drei Verurteilungen in das Führungszeugnis aufzunehmen sind, nach der in der letzten Veruteilung gebildeten Gesamtstrafe.
Die drei Verurteilungen, aus denen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten gebildet worden ist, sind nach § 34 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BZRG 6 Jahre und 3 Monate lang in das Führungszeugnis aufzunehmen. Die Frist beginnt nach § 36 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils im Jahr 1999. Sie läuft jedoch nach § 37 Abs. 2 BZRG nicht ab, solange sich aus dem Zentralregister nicht ergibt, dass die Vollstreckung der Strafe erledigt oder, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, die Strafe erlassen ist. |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 27.11.08, 16:54 Titel: |
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DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | sehe ich dies unter beachtung der § richtig ? wenn jemand: 1 jahr mit zwei jahren bewährung bekommt = 10 jahre im BZRG und drei jahre im führungszeugniss z.b. auch für AG ? |
Mona85 hat folgendes geschrieben:: | Ja, richtig |
Aber nur, wenn die Srafaussetzung zur Bewährung nicht widerrufen worden ist und im Zentralregister keine weitere Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Strafe eingetragen ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, § 46 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BZRG). |
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Haderlump FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 88
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Verfasst am: 29.11.08, 23:41 Titel: |
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Dann müßte ja das Führungszeugnis im Jahre 2009 wieder ohne Eintragung sein, oder? |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 30.11.08, 16:49 Titel: |
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Haderlump hat folgendes geschrieben:: | Dann müßte ja das Führungszeugnis im Jahre 2009 wieder ohne Eintragung sein, oder? |
Wenn die Strafaussetzung zur Bewährung nicht widerrufen wird und der Erlaß der Strafe in das Zentralregister eingetragen wird. |
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Haderlump FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 88
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Verfasst am: 30.11.08, 20:44 Titel: |
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Code: | Wenn die Strafaussetzung zur Bewährung nicht widerrufen wird und der Erlaß der Strafe in das Zentralregister eingetragen wird. |
D.H.: wenn der Veruteilte nichts angestellt hat, wird die Bewährung nicht widerufen.
wann ist nach obigen Bespiel die Strafe erlassen? |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 30.11.08, 20:50 Titel: |
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Haderlump hat folgendes geschrieben:: | wann ist nach obigen Bespiel die Strafe erlassen? |
Darüber entscheidet das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit. |
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Haderlump FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 88
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Verfasst am: 30.11.08, 20:58 Titel: |
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Code: | Darüber entscheidet das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit. |
wird dem Betroffenen Bescheid gegeben? |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 30.11.08, 21:42 Titel: |
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Der Straferlass wird dem Verurteilten mitgeteilt. |
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