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Kann ein Bundesland mittelbare Landesbeamte versetzen ?

 
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AllesRechtens
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Anmeldungsdatum: 02.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 16:49    Titel: Kann ein Bundesland mittelbare Landesbeamte versetzen ? Antworten mit Zitat

Das neue Hochschulfreiheitsgesetz macht (neuangestellte) Universitätsbeamte zu "mittelbaren Landesbeamten" und Universitäten können theoretisch Bankrott machen. Daher kann das Universitätspräsidium Institute oder Fachbereiche schließen. Was würde in so einem Fall mit den mittelbaren Universitätsbeamten geschehen ? Der Dienstherr (Präsident der Universität) kann sie innerhalb der Universität versetzen,- was aber, wenn es keine passende Stelle gibt ? (Man stelle sich vor, ein Fachbereich "Biologie" würde geschlossen,- wohin dann mit den Biologen ? Die Biologie-Professoren kann man ja schlecht zu Forschung und Lehre in der Theologischen Fakultät verpflichten).
Kann das Land in einem solchen Fall eingreifen und diese mittelbaren Landesbeamten an eine andere Universität versetzen ? Wie ist hier die Rechtslage ?
(Die Frage entsprang einer Diskussion unter Bekannten und ist hypothetisch, weil meiner Kenntnis nach derzeit kein Fachbereich einer deutschen Universität von der Schließung bedroht ist).
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