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Anmeldungsdatum: 04.05.2007 Beiträge: 32 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.12.08, 18:37 Titel: Kann Verwalter sich selber mit Hilfe einer GbR entlasten?
Ich besitze eine Eigentumswohnung. Die Hausverwaltung ist eine GmbH, die aus 2 Herren besteht. Zugleich bilden diese beiden mit einer dritten Dame eine "GbR", die 3 Wohungen der Eigentümergemeinschaft besitzt. ( Über diese GbR ist die Eigentümergemeinschaft nicht informiert; ich habe es auf dem Grundbuchamt erfahren).
Die Hausverwaltung stimmt nicht ab, wenn es um ihre Entlastung geht. Die erwähnte Dame jedoch gibt grundsätzlich für die GbR 3 Stimmen für die Entlastung ab, d.h. eine GbR, die zu 66% identisch mit der Hausverwaltung ist, entlastet diese. Ist das erlaubt?
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 07.12.08, 19:48 Titel: Kann Verwalter sich selber mit Hilfe einer GbR entlasten
Ich habe deshalb nachgefragt, weil Du schriebst, die Hausverwaltung stimme nicht mit ab, wenn es um Ihre Entlastung geht. Hausverwaltungen beziehungsweise Verwalter stimmen grundsätzlich nicht mit ab, wenn sie keine Eigentümer sind.
Wie dem auch sei, die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, vertreten durch den Geschäftsführer. Ich vermute deshalb, dass die GbR mit abstimmen kann. Auch unter dem Aspekt, dass ein Verwalter in der Regel für den TOP Entlastung auch weisungsungebundene Untervollmachten erteilen kann.
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