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Frage zum weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt

 
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cagr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 19:18    Titel: Frage zum weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt:

Wir haben dabei zwischen zwei Fällen nochmals unterschieden.

1) Der Vorbehaltsverkäufer verkäuft an Zwischenhändler unter EVB. Dieser verkauft den mit dem EVB belasteten Gegenstand ein einen Kunden. Der Kunde bekommt aber nur das Anwartschaftsrecht. Erst der Bedingungseintritt beim Zwischenhändler führt zum Erwerb des Volleigentums beim Kunden.

2) Der Vorbehaltsverkäufer verkauft an Zwishenhändler unter EVB. Dieser verkauft die Sache ebenfalls unter EVB an den Kunden. Der Bedingungseintritt beim Zwischenhändler führt zunächste zum Erwerb des Volleigentums beim Zwischenhändler. Erst wenn auch der Kunde den vollen Kaufpreis bezahlt hat, erhält er das Volleigentum.

Was ich mich nun bei dem zweiten Fall frage ist, was passiert, wenn der Kunde den vollen Kaufpreis bezahlt bevor der Zwischnehändler dies an den Vorbehaltsverläufer gemacht hat?

Vielen Dank
cagr
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Brauerbauer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 03:23    Titel: Antworten mit Zitat

mE nichts, außer der Kunde ist gutgläubig hinsichtlich des Eigentums des Zwischenhändler an der Sache. Dann würde der Kunde Eigentum erwerben.
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cagr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, auch wenn der Kunde vor dem Zwischenhändler bezahlt, erhält er erst das Eigentum, wenn auch der Zwischenhändler an den Vorbehaltsverläufer bezahlt hat? Der Kunde müsste also warten, bis auch der Zwischenhändler die Sache bezahlt hat?
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Brauerbauer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genau das ist das Wesen des weitergeleiteten Eigenumtsvorbehalts.
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

WIr gehen aber davon aus, dass der Kunde weiß, dass der Zwischenhändler die Sache bei bestehendem EVB veräußert?
Andernfalls wäre nämlich wohl § 932 einschlägig und der Kunde würde im ersten Fall sofort und in zweiten Fall bei Zahlung Volleigentum erwerben.
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