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Verfasst am: 06.12.08, 08:55 Titel: KTO Pfändung durch Fiskus
FALLS FALSCH, BITTE RICHTIG VERSCHIEBEN
Wie weit darf eine KontenPfändung (Sperre) durch den FISKUS gehen?
Aktuell ist der Fall, dass wegen fehlender Beitragszahlungen z.B. die BUZ Versicherung und die LV zur Abdeckung der Hausfinanzierung gekündigt wurden.
Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht, sondern nur darum, das bei einem eventuellen Schadensfalle eine Grundsicherung (Einkommen) nicht mehr vorhanden ist.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.12.08, 10:42 Titel: Re: KTO Pfändung durch Fiskus
Paule1969 hat folgendes geschrieben::
Wie weit darf eine KontenPfändung (Sperre) durch den FISKUS gehen?
Ich hätte so aus dem Handgelenk auf den Betrag der Pfändungsfreigrenzen getippt.
Paule1969 hat folgendes geschrieben::
sondern nur darum, das bei einem eventuellen Schadensfalle eine Grundsicherung (Einkommen) nicht mehr vorhanden ist.
Also, eine BUZ gehört wohl eher nicht zur Grundsicherung. Und wenn bei einer LV der Schadensfall eintritt, ist eine Grundsicherung sowieso nicht mehr nötig. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Naja, vielleicht habe ich mich da etwas falsch ausgedrückt;
Eine BUZ bzw LV sollte -wenn alle Beiträge bezahlt werden- dafür eintreten dass bei einem Versicherungsfall nicht das abgleiten in Hartz 4 hervorgerufen wird bzw die Zwangsaufnahme von Arbeiten, die weniger vergütet werden als ein 1€-Job.
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