Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.12.08, 21:21 Titel: Staatsanwalt stellt ein nach einseitiger Ermittlung
Bin wieder mal ratsuchende für internetlose
Von den personen her ganz schwere Verstrickungen.
Fall:
A ist Versicherungsvertreter und beschäftigt B als "Subagentur".
C ist Familienangehöriger des B, wird als Versicherungsnehmer missbraucht (C weiss nix davon).
D, ebenfalls Angehöriger des B, wird als Kontoinhaber missbraucht, hat dummerweise (alter + gesundheit) dem B Konotvollmacht erteilt und überprüft selber nie was.
B wiederum benutzt mehrfach Familienmitglieder für fingierte Verträge.
Policen wurden gem. Verträge / Antrag immer von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Agentur des A geschickt. Dadurch haben betroffene Versicherungsnehmer (= C) nix von den Verträgen gewusst
Ende vom Lied: A + B erstellen wiederholt einen Versicherungsvertrag auf den Namen von C (Familienangehörige von B), im Vertrag sogar 2 gefälschte Unterschriften, u.a eine gefälschte von C. Staatsanwaltschaft lehnt Überprüfung der Unterschrift ab
C istVersicherungsnehmer und der B fälscht die Unterschrift von dem Kontoinhaber D (zwecks Abbuchung), der nicht identisch ist mit B oder C, sondern neutral aber Familienmitglied des B.
Ob B oder A die Unterschrift von C gefälscht haben ist unklar, gefälscht ist sicher, aber wer von beiden ...
B schreibt nicht im Vertrag "im Auftrag von D", sondern schreibt "ich bin D"
Durch Zufall erfährt C davon, recherchiert, erfährt noch von mehreren (seit 2004) anderen Verträgen und erstattet Anzeige.
Versicherungsnehmer immer C, Abbuchung immer von D, provisionen immer an A und dadurch indirekt B.
Das Dinge wäre nie aufgeflogen oder vom C entdeckt worden, wenn ... nicht das Konto für Abbuchungen ungedeckt gewesen wäre, Rücklastschrift und Info an Versicherungsnehmer (=C).
D wusste nix von den Abbuchungen, hält aber Mund, weil B Familienmitglied.
Im Rahmen der Ermittlungen wird B (eigentlich Mittäter) dann zum Zeugen und lügt ...
A ist Beschuldigter, da darf man eh lügen bis ....
Verfahren wird nach 170 (2) StPO eingestellt, weil B plötzlich vom Mittäter zum Zeuge von der Staatsanwaltschaft umfunktioniert wird und somit Aussage A + B gegen Aussage C stehen
A + B kommen als mit Unterschriftsfälschung + Betrug durch.
B gibt sogar zu, dass B mit dem Namen von D unterschrieben hat, das interessiert niemanden.
Die Unterschrift mit dem Namen von C bestreiten A + B.
Für die letzte Tat / Tatzeit hat C aber Zeuge, die bestätigen können, dass C nix unterschrieben hat.
Diese Zeugen werden, im Laufe der Ermittlungen, von A + B bedroht (Nötigung, Erpressung), um eine Zeugenaussage zu verhindern.
Von diesen Erpressungen gibt es Aufnahmen (Diktiergerät), die ja nicht beweisbar sind aber die Aufnahmen sind eindeutig.
Aber .... diese Zeugen für C werden auch nie angehört (obwohl bekannt), so dass nur Entlastungsmaterial gesammelt und dementsprechend die Anzeige dann eingestellt wurde.
Was macht C nun, denn A + B haben nun Blut geleckt. Man ist erfolgreich gewesen und hat seinen Kopf aus der Schlinge gezogen, die ersten Drohungen aus den genannten Erpressungen versucht man in die Tat umzusetzen.
C hat Angst, denn A + B haben nun lernen können, wie leicht ein Leben als Straftäter ist und wie schnell man das Opfer (= C) und deren Zeugen kriminalisieren kann, um weiter zu besch.....
Beschwerde ist möglich bei der Oberstaatsanwaltschaft, aber C weiss nicht wie am dümmsten.
Es wurde nur Entlastung gesammelt, belastung oder Zeugen für den C und gegen A + B waren uninteressant.
im Schreiben von der Staatsanwaltschaft steht sogar wortwörtlich, dass B mit dem Namen von D unterschrieben hat .... ohne Konsequenzen.
C fühlt sich hilflos und hat nun Angst vor weiteren Eskapaden durch A + B, denn man hatte ja nun Erfolg
Haben Sie eine Frage? Oder wollten Sie uns nur über den (fiktiven) Fall informieren? _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.