Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.12.08, 14:11 Titel: Betreuung des Ehemannes
Folgender Fall ist eingetreten:
Herr A ist ein Pflegefall durch Unfall und kann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Frau B hat die Betreuung ihre Ehemannes beantragt. Stattdessen wurde aber ein fremder Betreuer, Herr X, vom Amtsgericht eingesetzt wovon Frau B jetzt schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Begründung.
Was kann man tun, damit Frau B als Betreuerin statt Herrn X für ihren Mann eingesetzt werden kann? Es stösst auf Unverständnis, warum das Gericht einen Aussenstehenden eingesetzt hat. Es gibt genügend Familienangehörige, wie Schwester, Schwager, die ebenfalls die Betreuung übernehmen könnten.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 06.12.08, 14:47 Titel:
Gegen die Bestellung eines Betreuers können der Betroffene und, wenn das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Betreuer bestellt hat, auch sein Ehegatte, seine Kinder und seine Geschwister Beschwerde einlegen mit dem Ziel, dass eine andere Person als Betreuer bestellt wird.
Die Beschwerde kann schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht eingelegt werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.