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Verfasst am: 06.12.08, 20:04 Titel: Wem steht das Grundstück zu?
Guten Abend,
folgendes Problem stellt sich dar: Mein Lebensgefährte lebt mit seinen Eltern gemeinsam in einem Haus mit einem extra Grundstück.
Im Jahr 2001 haben die Eltern und mein Lebensgefährte ein Haus gekauft. Angrenzend an das Grundstück stand ein anderes Grundstück zum Verkauf was aber kein Wegerecht hat. Quasi kann es nur über das Grundstück mit dem Haus betreten werden.
Da die Eltern ihren Kreditrahmen schon ausgeschöpft hatten, hat die damalige Freundin von meinem Lebensgefährten das Grundstück auf ihren Namen erworben.
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 500 qm. Da die Freundin zu der Zeit Arbeitslos war mussten die Eltern als Bürgen haften. Ein Teil des Geldes wurde in Bar gezahlt, für einen Teil wurde ein Bausparvertrag aufgenommen und für den Rest ein Kredit. Mein Lebensgefährte und seine Ex- Freundin vereinbarten damals mündlich dass das Grundstück später für die Kinder sein sollte. Von Anfang an haben die Raten für das Grundstück die Eltern bezahlt. Die Grundsteuer hat die Ex- Freundin gezahlt, was Sie bis heute tut. Im Jahr 2004 haben sich die Partner getrennt. Seitdem zahlt mein Lebensgefährte monatlich die Raten für das Grundstück.
Er bat seine Ex- Freundin in einem Gespräch ob er das Grundstück übernehmen kann da sie ja getrennt sind. Sie lehnte ab.
Nun meine Frage. Wie ist die Rechtslage? Hat mein Lebensgefährte oder dessen Eltern eine Chance das Grundstück zurück zu bekommen?
Raten werden von Ihm getragen. Grundstücksteuer zahlt Ex- Freundin. Freundin ist Arbeitslos, hat es auch nicht angegeben.
Noch zum Schluss, alle Bescheinigungen, Zahlungsaufträge etc. gehen an die Eltern.
Danke für die schnelle Antwort. Das würden Sie ja tun, nicht mehr zahlen, aber Sie sind doch als Bürgen eingesetzt. Dann wird doch bestimmt an die Eltern herangetreten?
Und wie verhält es sich dass ein Arbeitsloser ein Grundstück besitzen darf? Ich meine was passiert wenn es das AA erfährt?
Damals hat mein Lebensgefährte das Grundstück nicht auf seinen Namen nehmen können da er kurz vor der Insolvenz stand. Deshalb wurde die Ex- Freundin als Eigentümerin eingetragen. Leider wurde nichts schriftlich vereinbart.
Wie verhält es sich jetzt wenn Sie das Grundstück betreten und nutzen möchte da ja kein Wegerecht besteht?
Sie hat zu dem Nachbarn sehr guten Kontakt. Könnte Sie über dessen angrenzendem Grundstück ihr Grundstück betreten wenn man z.B. eine Tür einbaut?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 06.12.08, 21:08 Titel:
Dem Eigentümer eines Grundstücks, das keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat, steht ein Notwegrecht zu. Das Notwegrecht ist das Recht eines Grundstückseigentümers, ein Nachbargrundstück zu nutzen, um zu einem öffentlichen Weg zu gelangen, bis der Mangel der fehlenden Anbindung eines Grundstücks an einen öffentlichen Weg behoben ist. Dem Nachbarn ist für die Nutzung des Notwegs eine Entschädigung zu zahlen.
versuche es ihr doch abzukaufen zu einem günstigen preis
ein versuch ist es wert
auch wen man/n sich darüber ärgert aber so findet es ein ende
anders wird man sich jedesmal darüber ärgern sobald man das grundstück sieht
viel glück
währe interessant zu wissen wie es ausgeht
Und das Notwegerecht führt gewöhnlich über die ehemalige Zuwegung zu dem Grundstück.
Wenn die Eigentümerin also besonders nett ist, nutzt sie nicht nur das Geld der Ex Schwiegereltern zur Finanzierung, sondern auch noch deren Grundstück als Notweg, da es ja bis zur Trennung auch der Zuweg war !!!
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